BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Gewässerrandstreifen

Mit dem Wassergesetz von Baden-Württemberg werden Gewässerrandstreifen zu einem Naturschutzinstrument. Die Gewässerrandstreifen schützen Gewässer davor durch Düngemittel oder Pestizide vergiftet zu werden. So gelingt es, ihre natürliche Entwicklung und die Vernetzung von Lebensräumen wirksam zu fördern.

Gewässerrand des Mindelsees Gewässerrandstreifen helfen Wasser zu speichern, den Wasserabfluss zu sichern oder Giftstoffe aus Äckern, Weinbergen und Obstanlagen zu verringern.  (Verena Medinger/BUND BW)

 

Ziel: Verbesserung der ökologischen Funktionen von Gewässern

Gewässerrandstreifen sind dazu da, ökologische Funktionen oberirdischer Gewässer zu verbessern. Sie helfen dabei Wasser zu speichern, den Wasserabfluss zu sichern oder Giftstoffe aus Äckern, Weinbergen und Obstanlagen zu verringern (§ 38 Wasserhaushaltsgesetz).

 

Die neuen Regeln in Baden-Württemberg

Die geschützten Randstreifen sind in Baden-Württemberg außerhalb von Dörfern und Städten zehn Meter und innerorts fünf Meter breit. Neu ist: Das Wassergesetz regelt auch die innerörtlichen Randstreifen; diese sind nicht mehr dem guten Willen der Gemeinden überlassen. Ausgenommen sind Gewässer von „wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung“ (siehe Merkblatt).

Auf den Gewässerrandstreifen dürfen Bäume und Sträucher nicht entfernt und Dauergrünland nicht umgepflügt werden. Verboten sind der Umgang mit giftigen Stoffen und das Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder im Wasser fortgeschwemmt werden können. Zusätzlich zu diesen bundesweit geltenden Regeln, ist es in Baden-Württemberg verboten auf Gewässerrandstreifen Anlagen zu bauen, wie Sportplätze, Camping-Plätze oder Häuser und befestigte Wege. 

Düngemittel und Pestizide dürfen auf einem Streifen von fünf Metern links und rechts vom Ufer nicht mehr ausgebracht werden. Auf diesem Fünf-Meter-Streifen ist ab 1. Januar 2019 auch die Ackernutzung untersagt. Ausgenommen davon sind Blühstreifen und Kurzumtriebsplantagen (§ 29 Wassergesetz Baden-Württemberg).

 

Rolle des BUND Baden-Württemberg

Der BUND hat im Vorfeld der Novellierung des Wassergesetzes seine Vorstellungen zusammen mit dem Arbeitskreis Wasser des Bundesverband Bürgerinitiativen (BBU) und der Interessensgemeinschaft Dreisam e.V. (IG Dreisam) formuliert und bei einem Workshop des Ministeriums für Umwelt Baden-Württemberg und bei den Anhörungen fachkundig vertreten. Der Großteil der Forderungen wurde umgesetzt. Allerdings hat der BUND ein Dünge- und Pestizidverbot und ein Verbot der Ackernutzung auf den gesamten Randstreifen empfohlen. Das hätte es vereinfacht, die Bestimmungen zu überwachen und die Gewässer besser zu schützen.

 

Was BUND-Gruppen und Bürgerinnen und Bürger tun können

Leider werden die neuen Regelungen im Wassergesetz noch nicht überall beachtet. Der BUND ruft daher dazu auf, Positivbeispiele für gut entwickelte Randstreifen und Beispiele für Verstöße mit Fotos zu dokumentieren und an den BUND in Baden-Württemberg zu schicken. Ein Merkblatt des BUND stellt die neuen Regeln vor und gibt Tipps und Hinweise, für welche Gewässer die Randstreifen gelten.

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Gewässerrandstreifen der Radolfzeller Aach  (Thomas Schäfer / BUND BW)

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