BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Ausgleichsfonds Wolf

Die Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg ist ein großer Erfolg des Artenschutzes. Um die Akzeptanz für den Wolf zu erhöhen, haben der BUND und andere Naturschutzverbände sowie Jagdverbände den Ausgleichsfonds Wolf gegründet.

Wolf im Schnee Der BUND hat mit anderen Verbänden einen Fonds gegründet, um die Akzeptanz für den Wolf zu erhöhen.  (Cornelia Arens / klickfaszination.de)

 

Das landesweite Wolfsmanagement soll zum friedlichen Zusammenleben von Wolf und Mensch beitragen. Der BUND sowie andere Verbände und Institutionen arbeiten aktiv daran mit, unter anderem durch den Ausgleichsfonds Wolf.

Leben mit dem Wolf

Im bundesweiten Vergleich ist es in Baden-Württemberg noch sehr ruhig um den Wolf. Seit er 2015 in den Südwesten eingewandert ist, wurden wenige hundert eindeutige Wolfsnachweise festgehalten. Daher weiß man, dass mindestens zehn Wolfsrüden und ein Weibchen ihren Weg zu uns gefunden haben. Ursprünglich stammen sie beispielsweise aus Niedersachsen, aus Italien oder der Schweiz. Bislang haben sich aber nur wenige der männlichen Tiere hier dauerhaft niedergelassen.

Wölfe sind Raubtiere, die sich überwiegend von Rehen ernähren. Baden-Württemberg besteht flächenmäßig jedoch nicht aus Wildnisgebieten, also naturbelassenen Landschaften, in denen sich die Wölfe zurückziehen könnten. Bei uns ist die Kulturlandschaft, wie Äcker, Wiesen, Weiden und bewirtschaftete Wälder, vorherrschend. Dennoch reißen Wölfe nur sehr selten Nutztiere. Die Erfahrungen aus ganz Deutschland zeigen: Etwa ein Prozent der erlegten Beute sind Nutztiere.

Ausgleichsfonds Wolf

Für diese seltenen Fälle hat der BUND mit anderen Naturschutzverbänden und Jagdverbänden 2013 den Ausgleichsfonds Wolf gegründet. Die Verbände möchten so die Akzeptanz für den Wolf erhöhen. Aus dem Ausgleichsfonds erhalten betroffene Nutztierhalter*innen eine Entschädigung, wenn ein Wolf Nutztiere reißt. Dabei werden nicht nur Schäden durch Verlust von Weidetieren wie Schafe, Ziegen, Alpakas, Lamas und Gehegewild ausgeglichen, sondern auch die Tierarztkosten für verletzte Tiere oder die Kosten einer Suche ausgebrochener Tiere. Für geschädigte Gebrauchshunde, wie beispielsweise Hütehunde, kommt der Fonds ebenfalls auf.

In den Gebieten, in denen das Land die Finanzierung eines Grundschutzes übernimmt, ist dieser gleichzeitig Bedingung für eine Erstattung durch den Ausgleichsfonds. Grundschutz sind in der Regel elektrische Zäune, aber auch der alleinige Schutz durch Behirtung oder durch mindestens zwei Herdenschutzhunde ist zulässig. Bislang ist kein einziger Fall im Land bekannt, bei dem ein Wolf geschützte Nutztiere gerissen hätte. Lässt sich ein Wolf in einem neuen Gebiet nieder, so haben Nutztierhalter*innen ein Jahr Zeit, um ihre Herden wolfsabweisend zu schützen. Werden Nutztiere in dieser Übergangsfrist oder außerhalb des Fördergebiets nachweislich von einem Wolf gerissen, erstattet der Ausgleichsfonds auch ohne einen erfüllten Grundschutz die Schäden.

Unterstützung für Nutztierhalter*innen

Das Land lässt die Nutztierhalter*innen mit diesen erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht allein. Der Rüde mit der wissenschaftlichen Bezeichnung »GW852m« ist seit Herbst 2017 immer wieder im Nordschwarzwald nachweisbar. Seinem Territorium angeglichen, richtete das Land daher 2018 eine erste Förderkulisse Wolfsprävention ein. Seit 2019 ist im südlichen Schwarzwald der Wolfsrüde »GW1129m« unterwegs. Daher wurde die Förderkulisse auf den Südschwarzwald ausgeweitet. Anfang 2022 gesellte sich der dritte Wolfsrüde im Schwarzwald, »GW2103m«, dazu. Die genaue Abgrenzung des Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald kann hier abgerufen werden. 

Mit dem Nachweis des Wolfsrüden >>GW1832m<<, welcher von 2020 bis April 2022 als sesshaft galt, wurde das Fördergebiet Wolfsprävention Odenwald eingerichtet. 

Innerhalb dieser Fördergebiete unterstützt das Umweltministerium Herdenschutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Errichtung von wolfsabweisenden Zäunen oder den Unterhalt von Herdenschutzhunden. Weitere Informationen können auf den Seiten des Umweltministeriums und auf den Seiten des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgerufen werden.

Außerdem hat der BUND am neuen Managementplan Wolf des Landes mitgearbeitet. Dieser wurde 2022 durch das Umweltministerium veröffentlicht und stellt die langfristige Perspektive zum Umgang mit dem Wolf in Baden-Württemberg dar.“

Der Ausgleichfonds Wolf - wie gehe ich vor?

Kam es zu einer Verletzung oder Tötung eines Nutztiers? Nehmen Sie bitte schnellstmöglich mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) Kontakt auf: 0761 4018274. Achten Sie darauf, den Fundort nicht zu verändern und Fotos zu machen.

Die FVA oder der*die zuständige Wildtierbeauftragte klären dann inklusive Begutachtung vor Ort, ob der Angreifer ein Wolf war, und helfen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, den Betroffenen bei der Antragsstellung. Auf dem Antrag werden Art, Anzahl und Wert der verlorenen oder verletzten Tiere eingetragen und notwendige Belege (z.B. Tierarztrechnung) beigelegt. Seit 2023 verwaltet der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) den Fonds und bearbeitet eingegangene Anträge auf Schadensausgleich. Nach einer Prüfung des Antrags wird der Ausgleich ausgezahlt.

Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds

Von 2019 bis 2022 hat der BUND Baden-Württemberg die Mittel aus dem Ausgleichsfonds Wolf verwaltet. In diesen drei Jahren erhielten 16 Nutztierhalter*innen insgesamt knapp 15.000 Euro als Ausgleich für getötete, verletzte oder vermisste Tiere. Am häufigsten waren Schafe im Gebiet des Schwarzwalds betroffen.

Warum setzt sich der BUND für Wölfe in Baden-Württemberg ein?

Der BUND setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass das Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf gelingt. Denn eins ist klar: Der Wolf gehört zu unserer Natur und steht durch EU- und nationales Recht unter strengem Artenschutz. Er ist für ein funktionierendes Ökosystem wichtig und übernimmt seine Aufgabe in der Nahrungskette: Nur mit Beutegreifern wie ihm, die Rehe, Hirsche und Wildschweine bejagen, kann echte Wildnis ohne menschliche Eingriffe funktionieren. So können wir der Natur wieder Raum geben, sich selbst zu entfalten.

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Ansprechpartner Wolf und Luchs

Hartmut Weinrebe

Regionalverband Mittlerer Oberrhein
E-Mail schreiben Tel.: (0721) 358582

Position des BUND zum Wolf

Drei heulende Wölfe  (Cornelia Arens / klickfaszination.de)

Managementplan Wolf

Ein Wolf blickt in die Kamera.  (nightsphotos / www.photocase.de)

Den neuen Managementplan Wolf gibt es auf der Webseite des Umweltministeriums zum Herunterladen.

Mehr Infos

Der Wolf in Baden-Württemberg

 (Cornelia Arens / klickfaszination.de)

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