BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Nach dem Abschalten

Abschalten, abreißen, wegschaffen – das ist der Weg, den die Betreiber gerne gehen würden. Doch der Rückbau der Atomkraftwerke wird uns noch Jahre beschäftigen. Sicherheit und Strahlenschutz müssen dabei Priorität vor Schnelligkeit haben.

Ein verschwommenes AKW hinter Glas mit Regentropfen auf der Scheibe. Auch wenn Atomkraftwerke seit dem 15. April 2023 in Deutschland Geschichte sind, weiß keiner so recht, wohin mit dem radioaktiven Müll.  (suze / photocase.de)

Das Atomgesetz sieht für Atomkraftwerke den sofortigen Rückbau vor. Ein sicherer Einschluss der Reaktoren und ihres radioaktiven Materials war längere Zeit in der Debatte, ist aber mittlerweile gesetzlich ausgeschlossen.

Die EnBW hat mit dem Abriss der Atomkraftwerke Obrigheim, Philippsburg und Neckarwestheim I begonnen. Der Rückbau von Neckarwestheim II wurde Anfang April 2023 genehmigt.

Rückbau von Atomkraftwerken

Der Rückbau ist kompliziert. Erst müssen die Brennelemente mindestens fünf Jahre abkühlen, bevor sie in Castoren verpackt in die Zwischenlager kommen. Der BUND fordert, dass die Brennelemente aus den Atomkraftwerken entfernt sein müssen, bevor mit dem Abriss begonnen wird. So könnte das Risiko von Unfällen mit dem hochgefährlichen Material minimiert werden. Das Umweltministerium schreibt diese Herangehensweise jedoch bisher nicht vor. Nach der Entfernung der Brennelemente folgen Zerlegung und Ausbau des Reaktordruckbehälters und anderer stark verstrahlter Bauteile. Die anfallenden strahlenden Abfälle werden in den Reststoffbearbeitungszentren an den Standorten weiter dekontaminiert, zerlegt und verpackt und im sogenannten Standortabfalllager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll eingelagert.

Umgang mit schwach strahlendem Atommüll

Für jedes Atomkraftwerk fallen Tausende Tonnen Müll an. Ein Teil ist nicht radioaktiv und kann derzeit wie normaler Bauschutt behandelt werden. Die EnBW versucht, von den radioaktiven Materialien möglichst viel zu dekontaminieren, also die Radioaktivität abzukratzen. Die Bauteile werden erst zerkleinert und dann sandgestrahlt, abgeschliffen und gewaschen. Im Anschluss wird geprüft, ob die radioaktive Belastung beseitigt werden konnte. Wird der Grenzwert unterschritten, darf das Material für den Abtransport freigegeben werden. Diese Freigabepraxis, das sogenannte Freimessen widerspricht dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes. Danach ist die radioaktive Strahlung auf Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

Wohin mit dem strahlenden Müll?

Rund drei Prozent des Abrissmaterials bleiben stark radioaktiv und müssen dauerhaft eingelagert werden. Doch bisher existieren weder für hoch- noch für mittel- oder schwachradioaktiven Atommüll passende Endlager. Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll hat gerade erst begonnen. Auch in Baden-Württemberg könnten eventuell Standorte für ein Endlager infrage kommen. So lange es nicht existiert, wird voraussichtlich an den AKW-Standorten Atommüll gelagert werden.

Bis zu den grünen Wiesen, die EnBW als Betreiberin der AKWs versprochen hat, werden also noch Jahrzehnte vergehen.

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Ansprechpartner Umwelt und Energie

Fritz Mielert

Umweltschutzreferent
E-Mail schreiben Tel.: 0711 620306-16

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