BUND Landesverband
Baden-Württemberg

VGH-Beschluss zum GKN II: Gericht schiebt Gefahr keinen Riegel vor

15. Dezember 2022 | Atomkraft, Energiewende

Kommentar zum Beschluss des VGH Mannheim zur Klage auf Widerruf gegen die Betriebsgenehmigung des GKN II

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 14.12.2022 in Mannheim mündlich zur Klage auf Einstellung des Betriebs des Kernkraftwerks Neckarwestheim II verhandelt und diese heute (15.12.) abgewiesen. Die Klage wurde von Privatpersonen mit Unterstützung der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt geführt.

Die BUND-Landesvorsitzende, Sylvia Pilarsky-Grosch, kommentiert die Entscheidung des Gerichts:

„Weiterhin wird die Gefahr, die von den Rissen im Atomkraftwerk Neckarwestheim ausgeht, nicht ernstgenommen. Das Gericht folgt mit seinem Urteil der beschwichtigenden und in Teilen lückenhaften Argumentation des baden-württembergischen Umweltministeriums. Der BUND ist enttäuscht, dass das Gericht weiteren gefährlichen Rissen keinen Riegel vorgeschoben hat."
 
Hintergrund
Der Antrag auf Betriebseinstellung, der heute vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt wurde, basiert auf einem ersten Antrag, den ein Bündnis von Privatpersonen und dem BUND Baden-Württemberg mit Unterstützung der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt im Jahr 2020 beim baden-württembergischen Umweltministerium gestellt hatte. Nachdem dieser erste Antrag abgelehnt wurde, hatte sich der BUND Baden-Württemberg angesichts zu erwartender langer Verfahrenslaufzeiten nicht an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt.

 

Mehr Informationen:

Kontakt für Rückfragen:

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, 0172 / 83 44 294, Sylvia.Pilarsky-Grosch(at)bund.net 
 

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