BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Urteil zur Kessler-Grube: Der BUND geht in Berufung

14. Januar 2020 | BUND Baden-Württemberg (BW), Chemie, Flächenschutz (BW), Naturschutz, Umweltgifte

Das Verwaltungsgericht hatte den Klägern die Klagebefugnis abgesprochen. Sylvia Pilarsky-Grosch, die Landesgeschäftsführerin des BUND Baden Württemberg, betont: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts können wir so nicht akzeptieren."

Mitglieder des BUND haben beim Verwaltungsgerichtstermin in Grenzach Wyhlen im August 2019 über die unbefriedigenden Sanierungspläne von BASF informiert. Mitglieder des BUND haben beim Verwaltungsgerichtstermin in Grenzach Wyhlen im August 2019 über die unbefriedigenden Sanierungspläne von BASF informiert.  (BUND Hochrhein)

Stuttgart. Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg geht in Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Klagen gegen den Sanierungsplan über die Altlast-Sicherung (BASF) in der Kessler-Grube Grenzach-Wyhlen abgewiesen hat. Nach Auffassung des Gerichts sind die Kläger nicht klageberechtigt. Das Gericht ließ die Berufung ausschließlich für den BUND wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf sich nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz stellenden Fragen zu.

„Wir fordern von BASF, die kompletten Schadstoffe aus der Kessler-Grube zu entfernen und nicht nur einzukapseln. Sonst schieben wir die Verantwortung weiter an zukünftige Generationen. Wir müssen uns jetzt dem Altlast-Problem stellen“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch, die Landesgeschäftsführerin des BUND Baden Württemberg. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts können wir so nicht akzeptieren. Mit der Verwaltungsentscheidung wird, entgegen der Auffassung des Gerichts, ein Vorhaben zugelassen und damit das Gesamtvorhaben Sanierung als rechtmäßig eingestuft. Das Verwaltungsgericht hätte sich mit den inhaltlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Aus diesem Grund gehen wir in Berufung.“

Ortsverband des BUND kämpft für Beseitigung der Schadstoffe

Das Sanierungskonzept der Firma BASF sieht vor, die Schadstoffe in den nächsten 50 bis 100 Jahren mit einer Umspundung und hydraulischen Maßnahmen zu sichern. Damit soll vor allem der Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser und in den Rhein verhindert werden. Das Gelände soll außerdem mit einer Oberflächenabdichtung überdeckelt werden. Maßnahmen, gegen die sich der Ortsverband des BUND in Grenzach-Wyhlen seit Jahren entschieden einsetzt.
Im nächsten Verfahren wird der Rechtsanwalt des BUND dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Gründe, die gegen diese Sanierungsvariante sprechen, vortragen. Hierbei wird es auch um die wichtige Frage gehen, was das Bodenschutzgesetz mit der Bezeichnung "dauerhaft" meint.

Bereits vor Jahren war im Bereich der aufgefüllten Kiesgrube in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eine Altlast festgestellt worden. Im Jahr 2014 erklärte das Landratsamt Lörrach den Sanierungsplan der BASF für verbindlich. Hiergegen gingen der BUND, die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, die zwei nahe gelegenen Schweizer Gemeinden Riehen und Muttenz und eine Baugenossenschaft mit Grundstücken im an die Grube angrenzenden Wohngebiet vor: Ende 2017 erhoben sie Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel, statt der Einkapselung einen Totalaushub zu erreichen. „Diese Forderung erhalten wir aufrecht“, betont Sylvia Pilarsky-Grosch.


Kontakt für Rückfragen

  • Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, (0711) 62 03 06-0, Sylvia.Pilarsky-Grosch(at)bund.net
  • Ulrich Faigle, Regionalgeschäftsführer, BUND Regionalverband Hochrhein, (07623) 628 70, bund.hochrhein(at)gmx.net
  • Irene Blaha, BUND Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen, (076 24) 912 94 87, bund-gw(at)gmx.de

Weitere Informationen

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb