++ Gemeinsame Pressemitteilung von NABU, BUND und Landesnaturschutzverband (LNV) in Baden-Württemberg ++
Stuttgart. Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Ihr Wert für Mensch und Natur ist belegt und bekannt: Sie liefern regionales Obst, bieten zahlreiche Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und kühlen ihre Umgebung an heißen Tagen. Doch obwohl Flächen ab 1.500 Quadratmeter seit Juli 2020 durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz gesetzlich geschützt sind, geht das Bauen dort weiter. Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV haben die in den letzten 17 Monaten in ganz Baden-Württemberg gestellten Umwandlungsanträge für Streuobstwiesen geprüft und dazu Stellung genommen. Am 21. August ging Antrag Nummer 100 ein, wenige Tage später sind es schon 102. Für die Naturschutzverbände zeigt dies: „Es fehlt in den Kommunen weiter am Bewusstsein der ökologischen Bedeutung der Streuobstwiesen und ihrem seit 2020 geltenden landesweiten Schutz. Diese 102 Anträge auf Umwandlung betreffen in Summe rund 250.000 Quadratmeter Streuobstfläche und zirka 1.700 Bäume. Sie machen uns schmerzlich bewusst, dass das Landesnaturschutzgesetz bei vielen Planungen in der Praxis eher als Kür statt als Pflicht verstanden wird“, kritisieren die Verbandsspitzen von NABU, BUND und LNV.
Viele Anträge sind aus Naturschutzsicht kritisch
Eine genaue Prüfung der 102 Anträge zeigt: Nur ein Fünftel bewerten die Naturschutzverbände weniger kritisch, weil etwa kleine Flächen oder weniger hochwertige Bestände betroffen sind. Für den Großteil erging von NABU, BUND und LNV eine ablehnende Stellungnahme, gegen einige Planungen laufen Widerspruchsverfahren. „Wir Verbände fordern die Kommunen und Landkreise auf, auch im Namen unserer 720.000 Mitglieder, den Schutz der Streuobstwiesen endlich konsequent umzusetzen. Wertvolle Biotope dürfen nicht weiter mit Gewerbe- und Baugebieten überplant werden. Die verbleibenden Streuobstbestände gilt es zu erhalten und zu schützen“, sagt NABU-Landeschef Johannes Enssle.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat durch Beschluss vom Januar 2024 bestätigt: Für die Erteilung einer Genehmigung zur Streuobstumwandlung sind strenge Maßstäbe anzulegen. Es müssen besonders gravierende Gründe und ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, die eine solche Genehmigung trotz der ökologischen Bedeutung einer Streuobstwiese rechtfertigen. Im Juli 2024 hat das Umweltministerium eine Orientierungshilfe dazu veröffentlicht. Sie unterstützt die unteren Naturschutzbehörden dabei, den naturschutzfachlichen Wert einer Streuobstwiese landesweit einheitlich zu bewerten. Sollte eine Rodungsgenehmigung erteilt werden, hilft die Handreichung außerdem dabei, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
All diese Bemühungen auf politischer und verbandlicher Seite zeigen in den Landkreisen unterschiedlichen Erfolg: In einigen stellten Kommunen seit Frühjahr 2023 gar keine Anträge mehr, etwa im Kreis Heidenheim und im Main-Tauber-Kreis. „Wenige Landkreise werten die Bedeutung des Streuobstes offenbar sehr hoch. Manche versuchen konstruktiv Kompromisslösungen zu finden. Einige Naturschutzbehörden sehen ihre Aufgabe jedoch weiter darin, das Bauen in Streuobstwiesen zu ermöglichen, statt den im Naturschutzgesetz verankerten Schutz der Streuobstwiesen ernst zu nehmen“, betont BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch. Dabei gelte es besonders im ländlichen Raum, das Ausbluten der Ortskerne durch Neubaugebiete zu stoppen und Leerstände zu beleben.
Trauriger Spitzenreiter beim Antragsstellen ist in Baden-Württemberg der Landkreis Böblingen mit elf Umwandlungsanträgen, gefolgt vom Landkreis Calw mit neun. Gleichzeitig wurden in diesen Landkreisen Genehmigungen für ökologisch besonders wertvolle Gebiete erteilt. „Auch vier Jahre nach Einführung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes müssen wir Naturschutzverbände noch immer viel Überzeugungsarbeit leisten und zur Einhaltung des Gesetzes mahnen“, so LNV-Vorsitzender Gerhard Bronner.
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