BUND Landesverband
Baden-Württemberg

BUND vor Gericht erfolgreich: Kein Hotelneubau in Friedrichshafen-Fischbach

15. Juli 2021 | Flüsse & Gewässer, Flächenverbrauch (BW), Flächenschutz (BW), Lebensräume, Naturoasen schützen (BW), Naturschutz

Die Betreiber eines Hotels dürfen vorerst keinen Neubau auf den ökologisch wertvollen Flächen am Bodenseeufer in Friedrichshafen-Fischbach errichten. Der BUND bekam vor Gericht Recht.

Der Hotelbetreiber hatte rechtswidrig am Bodenseeufer mit den Bauarbeiten begonnen.  (BUND Friedrichshafen)

Stuttgart/Friedrichshafen. Der BUND kann das Vorhaben eines Hotelneubaus am sensiblen Bodenseeufer in Friedrichshafen-Fischbach vorerst verhindern. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab in einem Beschluss dem Eilantrag des BUND Baden-Württemberg statt und verfügte eine Einstellung der Bauarbeiten. Die Begründung des Verwaltungsgerichts gibt dem Umweltverband Recht: Die Baugenehmigung für das Hotel ist rechtswidrig.

„Das ist ein großer Erfolg des jahrelangen Engagements unserer Friedrichshafener BUND-Aktiven. Das Gericht bestätigt unsere Argumentation, dass das Bauvorhaben als nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Denn es gab auf dem Grundstück nie eine Genehmigung für einen Hotelbetrieb und zusätzlich stellen die geplanten baulichen Veränderungen keine angemessene Erweiterung der bestehenden Gebäude dar, sondern einen neuen Siedlungsansatz. Ausführlich wird begründet, warum das Baugrundstück nicht dem Innenbereich angehört. Auch sieht das Gericht die Gefahr, dass durch einen Hotelneubau ein Präzedenzfall geschaffen wird und weitere Bauvorhaben auf einer ökologisch wertvollen Freifläche am sensiblen Bodenseeufer nach sich ziehen könnte“, erläutert Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND-Landesvorsitzende.

„Wir hoffen, dass das Landschaftsschutzgebiet jetzt endlich ernst genommen wird“

„Wir freuen uns über dieses Urteil“, sagt Brigitte Wallkam, zweite Vorsitzende des BUND-Ortsverbandes Friedrichshafen, „der geplante Hotelbetrieb im Landschaftsschutzgebiet widerspricht dem Schutzzweck und stellt eine Gefahr vor allem für die winterlichen Wasservögel dar.“ Dass die Genehmigung für ein umweltschädliches Bauprojekt auch noch rechtswidrig zustande gekommen ist, kritisiert der BUND besonders.

Brigitte Wallkam ergänzt: „Wir haben schon lange die Genehmigungen für verschiedene Bauvorhaben von Luftschiffbau Zeppelin im Landschaftsschutzgebiet kritisiert. Unsere Kritik wurde erst ernst genommen, als sie ein Anwalt formulierte. Wir hoffen nicht, dass wir in Zukunft bei jeder Baugenehmigung diesen Weg beschreiten müssen. Und wir hoffen ganz besonders, dass das Landschaftsschutzgebiet und der Schutz von Natur und Umwelt jetzt endlich ernst genommen werden.“

 

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