BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Änderungsantrag von BW zu §13b: BUND kritisiert Entscheidung des Bundesrats

28. Mai 2021 | Artenschutz (BW), Biotopverbund (BW), Flächenschutz (BW), Flächenverbrauch (BW), Klimaschutz (BW), Landwirtschaft, Lebensräume, Naturoasen schützen (BW), Naturschutz, Naturschutzpolitik (BW), Streuobst (BW)

Kommentar zum Vorstoß der baden-württembergischen Landesregierung zum §13b BauGB

Die Mehrheit der Bundesländer hat in der heutigen Sitzung des Bundesrats für den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes und damit für die Fortführung des Paragrafen 13b gestimmt. Die baden-württembergische Regierung hatte zuvor einen sinnvollen Änderungsantrag eingebracht, der jedoch abgelehnt wurde.

„Die neue Landesregierung hat die Zeichen der Zeit für mehr Nachhaltigkeit, Flächenschutz und sozial gerechtes Wohnen erkannt. Ihr Änderungsantrag im Bundesrat zum Baulandmobilisierungsgesetz, der darauf zielt, den Anwendungsbereich von § 13b BauGB auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und maßgeblich auf den sozialen Wohnungsbau zu begrenzen, wäre ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums gewesen“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. „Wir bedauern sehr, dass dieser Antrag von der Mehrheit der Bundesländer abgelehnt wurde. Sie haben wohl den Zusammenhang von Flächenfraß, Natur, Umwelt und Klima nicht verstanden.“

Hintergrund:

Grund für den baden-württembergischen Änderungsantrag ist die geplante Fortführung des Paragrafen 13b in der Novelle des Baugesetzbuches: Er vereinfacht, Randbereiche von Siedlungen zu bebauen und beschleunigt so nicht nur den Flächenfraß, sondern auch die verkehrserhöhende Zersiedelung in den Außenbereichen. Das städtebauliche Ziel der Schonung von Außenbereichen wird so verfehlt, der Natur- und Artenschutz zugleich gefährdet. Der Paragraf wurde bislang gerade dort angewendet, wo kein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Statt preisgünstiger Wohnungen in Verdichtungsräumen wurden vor allem in stark ländlich geprägten Regionen teure Einfamilienhäuser auf der grünen Wiese errichtet.

Ursprünglich galt § 13b BauGB bis zum 31.12.2019, der Bundestag stimmte Anfang Mai dieses Jahres für die Fortführung.

 

Mehr Informationen:

Kontakt für Rückfragen:

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, Sylvia.Pilarsky-Grosch(at)bund.net

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