BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Bienen-Volksbegehren: Gesetzentwurf nimmt nächste Hürde

19. März 2020 | Artenschutz (BW), BUND Baden-Württemberg (BW), Landwirtschaft, Lebensräume, Naturoasen schützen (BW), Naturschutzpolitik (BW), Wildbienen

Minister*innen-Rat gibt überarbeiteten Entwurf zur Anhörung frei. Verbände können ihn bis zum 7. April kommentieren.

Gute Neuigkeiten für Artenschützer*innen: Der baden-württembergische Minister*innen-Rat hat den überarbeiteten Gesetzentwurf zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ am Dienstag, 17. März, zur Anhörung freigegeben. Ende Dezember hatte sich der BUND mit den anderen Organisationen des Volksbegehren-Trägerkreises sowie mit den landwirtschaftlichen Verbänden auf einen Kompromiss- geeinigt. Dieser wurde im neuen Entwurf ohne Abstriche übernommen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Verbände können bis zum 7. April in einem verkürzten Anhörungsverfahren zum geplanten Gesetz Stellung nehmen. Anschließend wird der Entwurf im Landtag eingebracht, wo sich die einzelnen Fraktionen sowie die Ausschüsse mit dem Gesetz befassen müssen, bevor das Gesetz im Plenum beschlossen werden kann. Es ist geplant, dass dies bis zur Sommerpause des Landtags geschieht.
Das Gesetz wurde in den vergangenen Monaten von den Ministerien geprüft, dabei wurden inhaltlich nahezu keine Veränderungen vorgenommen. Daher freut sich der BUND, dass der Vertrauensvorschuss, den der Verband der Landesregierung durch den Mobilisierungsstopp beim Volksbegehren gegeben hatte, ernst genommen wird. Vor dem Hintergrund, dass dieser Gesetzentwurf einen breiten und hart erkämpften Kompromiss darstellt, wollen die Artenschützer*innen des BUND im Anhörungsverfahren keine Änderungen fordern, sondern dafür werben, den Gesetzentwurf so umzusetzen. Alles andere würde nicht nur eine Abweichung vom Konsens mit den anderen Verbänden bedeuten, sondern auch den Landwirtschaftsverbänden Tür und Tor öffnen, das Gesetz wieder zu verwässern.

Was bringt das neue Gesetz?

Der Gesetzentwurf beinhaltet viele unterschiedliche Maßnahmen, um dem Artensterben in Baden-Württemberg zu begegnen. Diese reichen von der Pestizidreduktion in der Landwirtschaft über den Ausbau des Biotopverbundes auf 15 Prozent des Offenlandes bis 2030 bis hin zur insektenfreundlichen Gestaltung von Privatgärten, öffentlichen Grünflächen und Beleuchtungsanlagen. Außerdem wird der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten verboten, Streuobstwiesen besser vor Umwandlung geschützt und die ökologische Landwirtschaft ausgebaut. Den gesamten Gesetzesentwurf sowie dessen Begründung können Interessierte online einsehen.

Zwar bleibt der Gesetzentwurf in einigen Punkten hinter den ursprünglichen Forderungen des Volksbegehrens zurück, dafür wurden aber auch andere Ursachen des Artensterbens neben der Landwirtschaft adressiert. Somit wird das Problem des Biodiversitätsverlustes nicht ausschließlich auf die Bäuer*innen abgewälzt, sondern wird zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe in sehr unterschiedlichen Lebensbereichen. Damit die Umsetzung dieser Maßnahmen gewährleistet ist, werden im Doppelhaushalt des Landes Baden-Württemberg 2020/21 über 60 Millionen Euro zusätzlich für den Artenschutz bereitgestellt.
Obwohl mit der Freigabe des nahezu unveränderten Gesetzentwurfs zur Anhörung ein wichtiger Schritt in Richtung Artenschutz gegangen wurde, bleiben die BUND-Aktiven natürlich weiter aufmerksam, wie der weitere Gesetzgebungsprozess abläuft.

Was können Sie tun?

Wenn auch Sie etwas tun wollen, können Sie mit Ihren Bekannten und Verwandten über das Thema reden, Leserbriefe schreiben oder Ihre Abgeordneten kontaktieren und davon überzeugen, das Gesetz nicht zu verändern – für den Artenschutz, eine zukunftsfähige Landwirtschaft und für kommende Generationen. Angesichts der tiefgreifenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, die wir gerade erleben, haben die avisierten Zahlungen an die Landwirtschaft eine einkommenssichernde Funktion für eine naturschutzfreundlich arbeitende Landwirtschaft.

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