BUND Landesverband
Baden-Württemberg
Ein Insektenschwarm fliegt um eine Laterne

Nächtliches Licht und Insektensterben

Licht zur falschen Zeit trägt zum Artensterben bei. 50 Prozent der in Deutschland lebenden Insekten sind nachtaktiv. Besonders Nachtfalterarten wie der Braune Bär, die Spanische Flagge oder der Smaragd-Grünspanner bringt künstliche nächtliche Beleuchtung in Gefahr. Sie werden in Scharen vom Licht angezogen, verwechseln Tag und Nacht und verenden so. Der BUND setzt sich für ein Umdenken in Sachen Beleuchtung ein. (Foto: istock.com/ MD Shahjehan)

Viele nachtaktive Insekten sehen noch bei unglaublich geringen Lichtstärken. Sie werden vom Licht in riesigen Scharen angezogen und aus ihren Lebensräumen herausgerissen. Selbst bei Lichtstärken, die für uns Menschen schon unsichtbar sind. Die Insekten umfliegen die künstlichen Lichtquellen bis zur völligen Erschöpfung, oder sie gelangen ins Innere der Leuchtmittel und verenden dort durch die Hitze - oder weil sie nicht mehr rauskommen.

Das schwächt die Insektenpopulationen nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land. Das tages- und jahreszeitliche Verhalten verändert sich: Im Spätherbst können sich die Insekten nicht rechtzeitig auf den Winter vorbereiten. Sie verkriechen sich nicht oder sie begeben sich zu anderen Zeiten als üblich auf Nahrungssuche. Die Konsequenz: Sie finden keine Nahrung oder fallen Fressfeinden zum Opfer. Da unsere Landschaft nachts hell beleuchtet ist, werden Lebensräume zerschnitten und voneinander getrennt. Dadurch breiten sich die Tiere nicht mehr aus und sie können keine neuen Lebensräume erobern.
 

Artensterben stoppen: Volksbegehren Artenschutz und Biodiversitätsstärkungsgesetz

Ein Ziel des Volkbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ war es, die Lichtbelastung zu reduzieren. Die Forderungen des Volksbegehrens sind in das Biodiversitätsstärkungsgesetz eingeflossen, das das baden-württembergische Landesparlament im Juli 2020 verabschiedet hat. Seitdem gibt es Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden der öffentlichen Hand. Doch für mehr als die Hälfte der Schlösser und Klöster, die sich in öffentlicher Hand befinden, wurden bereits Ausnahmeanträge nach Vorgabe von § 21 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) gestellt und von den Behörden bereits genehmigt. Tendenziell werden so die Ausnahmen zur Regel.

Für andere staatliche Gebäude wie Rathäuser, Stadttore und Denkmäler liegen bislang keine Informationen zum Ausmaß der beantragten und genehmigten Ausnahmen vor. 

Im Februar 2023 wurde mit dem Klimagesetz BW der § 21 NatSchG noch einmal verschärft. Das Beleuchtungsverbot gilt nun für auf Fassaden aller baulichen Anlagen, nicht nur die der öffentlichen Hand. Leider scheinen die Vorgaben bisher nicht dazu zu führen, dass Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen den Schalter ihrer Fassadenbeleuchtung umlegen und so die Lichtverschmutzung und den Energieverbrauch reduzieren. Die Zielsetzung, das Artensterben zu stoppen wird so verfehlt. 

Tipps zum insektenschonenden Einsatz von Licht in der Nacht

Jedes künstliche Licht in der Nacht kann Insekten und andere wildlebende Tiere stören. Deshalb sollte die Lichtverschmutzung in der Nacht möglichst gering gehalten werden. Kaum ein Problem könnte so einfach behoben werden. Kommunen und auch Privatpersonen haben es selbst in der Hand, Lichter abzuschalten oder Licht insektenverträglich zu gestalten.

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Ansprechpartnerin Projekt Nachtretter

Dipl.-Biol. Brigitte Heinz

Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald
E-Mail schreiben Tel.: (06221) 182631

Praxistipps & Hintergründe

Im BUNDWerkzeug Biodiversitätsstärkungsgesetz finden Sie gesetzliche Hintergründe sowie praktische Tipps zur Umsetzung insektenschonender Beleuchtung.

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