Die Regierungspräsidien fungieren in Baden-Württemberg als Flussgebietsbehörden. Sie beteiligen derzeit die Öffentlichkeit an den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen. Machen Sie davon Gebrauch. Melden Sie Missstände an Gewässern und Verbesserungsvorschläge an die Regierungspräsidien. Für die Einzugsgebiete von Neckar und Tauber ist das Regierungspräsidium Stuttgart Flussgebietsbehörde. Für den Oberrhein ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für den Hochrhein das Regierungspräsidium Freiburg und für den Bodensee, den Alpenrhein sowie die Donau das Regierungspräsidium Tübingen.
Auf seiner Internet-Seite gibt es umfangreiche Informationen zur WRRL, unter anderem die Zustandsberichte von Neckar, Tauber und Nebenflüssen sowie den Grundwasserkörpern, außerdem die Vorträge aus den Informationsveranstaltungen. Das Land Baden-Württemberg betreut eine eigene Internet-Seite zur WRRL. Einen bundesweiten Überblick gewährt die Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform. Auch die Grüne Liga informiert über die WRRL.
Bei den Naturschutztagen 2007 in Radolfzell erläuterte Johannes Reiss vom Büro am Fluss den Stand der Umsetzung der WRRL.