29.02.2012
„Dieses Mindestmaß an Transparenz muss die Bahn leisten.“
Mit dem Beginn der Vegetationsperiode am 1. März werden die Baumfällarbeiten im Mittleren Schlossgarten beendet. Der BUND Baden-Württemberg fordert die Offenlegung der Protokolle der ökologischen Bauüberwachung.
"Die Stuttgarterinnen und Stuttgarter bekommen immer stärker zu spüren, was es bedeutet, keinen Mittleren Schlossgarten mehr zu haben" sagte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender anlässlich der Beendigung der Baumfällarbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt "Stuttgart 21". Auf der künftigen Baustelle ist derzeit allerdings Stillstand angesagt. Die Bauarbeiten am Trog des geplanten Tiefbahnhofs können erst begonnen werden, wenn die Bauaufträge vergeben sind. Das ist bis jetzt aber nicht der Fall.
"Die Schwierigkeiten bei der Vergabe machen deutlich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund für das Abholzen der Bäume im Schlossgarten gab. Die Planungen sind noch immer nicht ausgereift. Die Bahn wollte mit dieser Machtdemonstration lediglich Fakten schaffen", so Brigitte Dahlbender.
Der BUND fordert in dieser Situation, dass zumindest die Protokolle der ökologischen Bauüberwachung, zu der die Bahn durch den Planfeststellungsbeschluss und den entsprechenden Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) verpflichtet ist, regelmäßig veröffentlicht werden. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, was im Mittleren Schlossgarten geschieht.
"Dieses Mindestmaß an Transparenz muss die Bahn leisten. Die DB-AG muss dafür Sorge tragen, dass die Arbeiten im Zusammenhang mit ,Stuttgart 21' von den Bürgerinnen und Bürgern nicht als unkontrollierter Akt mit potenziellen Verstößen gegen die Naturschutzgesetzgebung wahrgenommen werden", so Brigitte Dahlbender, "beim BUND gehen viele besorgte Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den getätigten Baumfällungen und Baumverpflanzungen ein. Die Bahn hat die Pflicht, die Öffentlichkeit zu informieren."
08.02.2012
„Natur- und Artenschutz ist kein Recht zweiter Klasse.“
BUND Baden-Württemberg bezieht Stellung zum Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 3.2.2012
"Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) muss die schon im Planfeststellungsbeschluss verfügte und nun vom VGH bekräftigte Verpflichtung zur Vorlage einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung verbindlich einfordern", kommentierte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 3. 2. 2012. Die sogenannte "Maßnahmenplanung", die die Deutsche Bahn beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht hat, erfüllt die Kriterien der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung nicht. Es fehlt die zwingend vorgeschriebene Abstimmung mit dem Regierungspräsidium (RP) als höherer Naturschutzbehörde sowie mit der Stadt Stuttgart. Das RP hatte der "Maßnahmenplanung" nicht zugestimmt, die Stadt Stuttgart wurde gar nicht erst konsultiert. "In der Konsequenz der Argumentation des VGH bedeutet dies, dass Baumfällungen derzeit gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen und damit rechtswidrig sind", so Brigitte Dahlbender. Als zuständige Behörde hat das EBA darüber zu wachen, dass die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses eingehalten werden.
Im Hinblick auf die 5. Planänderung (Grundwassermanagement) vertritt der BUND eine vom VGH abweichende Auffassung. Der Umweltverband hatte vorgetragen, dass im Sinne des VGH-Urteils vom 15. 12. 2011 bis zur Heilung des 5. Planänderungsbeschlusses im gesamten Mittleren Schlossgarten untersagt werden müssten, da das gesamte Gelände einschließlich der für den Trog vorgesehenen Bereiche von Anlagen und Rohren des Grundwassermanagements berührt wird. "Wenn die Bäume jetzt auf anderer Grundlage gefällt werden dürfen, wäre das im Gerichtsurteil vom 15. Dezember 2011 verfügte ergänzenden Verfahren hinfällig, da ja das selbe Gelände betroffen ist", so Brigitte Dahlbender zur Ablehnung des Eilantrags des BUND, "wenn die Bäume erst einmal gefällt sind, nützen die besten Artenschutzmaßnahmen nichts. Unserer Auffassung nach widerspricht sich der VGH in diesem Punkt selbst."

Hinzu kommen gravierende technische Probleme bei den vorgesehenen Bauarbeiten. Brigitte Dahlbender erinnerte daran, dass bis heute kein Bauunternehmen gefunden werden konnte, das bereit wäre, den Trog auszuheben und den Nesenbachdüker zu bauen. Allein die Planung für die beiden Bauwerke kann jedoch erfahrungsgemäß nach der Auftragsvergabe bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen. "Die Baumfällungen sind zum jetzigen Zeitpunkt für den Projektverlauf sinnlos und dienen der Bahn lediglich dazu, Fakten zu schaffen, obwohl weder die Aufträge vergeben sind noch die Planfeststellung auf den Fildern abgeschlossen werden konnte", so Brigitte Dahlbender, "für den Frieden in der Stadt Stuttgart ist die Rodung des Schlossgartens jedoch höchst kontraproduktiv."
Trotz der Niederlage vor Gericht betont die BUND-Landesvorsitzende im Rückblick, dass sich das juristische Engagement gelohnt hat. "Wir haben durch unser beharrliches Vorgehen deutlich machen können, dass der Natur- und Artenschutz kein Recht zweiter Klasse ist", sagte Brigitte Dahlbender, "ab jetzt wird es in Baden-Württemberg und Deutschland kein Großprojekt mehr geben, das ohne Rücksicht auf geltende Gesetze umgesetzt wird. Wir haben es geschafft, den Artenschutz bei Bauvorhaben im Bewusstsein der Bauherren wie auch der Bürgerinnen und Bürger zu verankern. Nun liegt es an Politik und Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass das dem Naturschutz zustehende Recht zukünftig bei allen Bauvorhaben eingehalten wird."
31.01.2012
„Hierzulande bestimmt immer noch der Staat die Spielregeln und nicht ein Bauherr.“
Am gestrigen Montagabend reichte der BUND Baden-Württemberg die Begründung für seinen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Aufhebung des Baumfällverbots im Stuttgarter Schlossgarten ein.
In seinem Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) fasst der BUND zusammen, warum seiner Ansicht nach im Mittleren Schlossgarten zum jetzigen Zeitpunkt keine Bäume gefällt werden dürfen. Demnach stellt der BUND fest, dass die von der Deutschen Bahn AG beigebrachten Gutachten zum Artenschutz fachlich nicht ausreichend sind, wie bereits das Regierungspräsidium Stuttgart festgestellt hatte. „Daran sieht man, dass die Versuche der Bahn, den Artenschutz auszuhebeln, nicht nur dem BUND ein Dorn im Auge sind“, betonte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender.
Auch rechtlich sind Baumfällungen gemäß dem Urteil des VGH vom 15. Dezember 2011 zum 5. Planänderungsverfahren (Grundwassermanagement) derzeit nicht zulässig. Zur Heilung dieses Verfahrens muss laut Urteil ein Ergänzungsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Naturschutzverbände durchgeführt werden. Dies ist bislang noch nicht geschehen. „Das ergänzende Verfahren verkäme zu einer Farce, wenn die Bahn inzwischen die Bäume im Mittleren Schlossgarten fällen würde“, so Brigitte Dahlbender.Zudem fehlen bislang sowohl die von der Bahn zwingend vorzulegende landschaftspflegerische Ausführungsplanung als auch verbindliche planungsrechtliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
„Die Bahn versucht trotz höchstinstanzlicher Gerichtsurteile und einem massiven Druck vonseiten der Bürgerinnen und Bürger immer noch, sich um ihre planerische und juristische Verantwortung für Stuttgart 21 zu drücken“, kommentierte Brigitte Dahlbender, „stattdessen ergeht sie sich in überflüssigen Machtdemonstrationen wie dem Abriss des Südflügels und der ständigen Androhung der Baumfällungen.“ Die BUND-Landesvorsitzende forderte die Bahn auf, endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die Bauarbeiten nicht zu beginnen, ehe vollständige rechtliche und planerische Sicherheit besteht.

Gegenüber den Behörden äußerte Brigitte Dahlbender den Wunsch, sich von der Bahn nicht unter Druck setzen zu lassen. „Hierzulande bestimmt immer noch der Staat die Spielregeln und nicht ein Bauherr“, so Dahlbender, „in diesem Sinne sollten Landesregierung und Polizei ihre Verantwortung wahrnehmen und nichts unternehmen, bevor rechtlich nicht alles auf einem stabilen Fundament steht.“ Insbesondere dürfe das Finanzministerium den Gestattungsvertrag für die Bauarbeiten im Schlossgarten nicht voreilig der Bahn übergeben. Brigitte Dahlbender wies zudem auf die Intransparenz des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) in der Angelegenheit hin. „Das EBA blockiert die Arbeit der betroffenen Parteien, wo es nur kann. So haben wir etwa trotz Nachfragen die Begründung der Aufhebung des Baumfällverbots bis heute nicht erhalten“, so die BUND-Landesvorsitzende, „es ist beschämend zu sehen, dass das EBA mit seiner Rolle als neutrale Aufsichtsbehörde der Bahn derart überfordert ist.“
Hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Eilantrags äußerte Brigitte Dahlbender sich optimistisch. „Wir gehen davon aus, dass wir mit unserem Anliegen im Recht sind und hoffen sehr, dass der VGH uns darin folgt. Immerhin geht es hier um die handfeste Frage, ob die Gesetze auch weiterhin für jedermann gelten, oder ob in diesem Fall die Deutsche Bahn AG gleicher ist als alle anderen Bauherren.“
16.12.2011
„Artenschutz ist in Deutschland kein überflüssiger Luxus."
Am gestrigen Donnerstag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg der Klage des BUND Baden-Württemberg gegen den 5. Planänderungsbeschluss beim Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Grundwassermanagement) des Projekts „Stuttgart 21” stattgegeben. Damit sind sämtliche Maßnahmen im Rahmen der 5. Planänderung rechtswidrig und vorerst nicht mehr zulässig.
„Heute ist ein guter Tag für den Natur- und Artenschutz in Deutschland”, kommentierte die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender das Urteil des VGH, „es ist nun erwiesen: Der Artenschutz ist in Deutschland kein überflüssiger Luxus, kein zweitrangiges Recht, das Bauherren nur dann einhalten müssen, wenn es ihnen gerade passt.” Der BUND forderte das Eisenbahn-Bundesamt, das in dem Verfahren unterlegen war, auf, im Sinne des Urteils umgehend ein Ergänzungsverfahren unter Beteiligung des BUND einzuleiten.

Brigitte Dahlbender unterstrich, dass das Urteil zudem weit über die 5. Planänderung hinausweist. „Aus dem Geist des Urteils geht eindeutig hervor, dass der Artenschutz zukünftig nicht erst im Vollzug, sondern bereits im Planungsverfahren berücksichtigt werden muss”, so die BUND-Landesvorsitzende, „künftig muss unter Hinzuziehung betroffener Verbände frühzeitig und verbindlich festgelegt werden, wie artenschutzrechtlichen Bestimmungen in einem Genehmigungsverfahren Genüge getan werden kann. Das ist bei Baumaßnahmen der einzige Weg, der immensen Bedeutung des Artenschutzes für unser Ökosystem gerecht zu werden, die auch durch dieses Gerichtsurteil bestätigt wurde.”
Da der VGH auch die aufschiebende Wirkung der Klage anordnete, müssen die Baumaßnahmen im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart sofort eingestellt werden. Brigitte Dahlbender warnte den Bauträger und das Eisenbahn-Bundesamt davor, im Januar wie ursprünglich geplant Bäume im Schlossgarten zu fällen. Die Bahn habe den Artenschutz mit Füßen getreten und sei nun vom VGH in die Schranken gewiesen worden. „Ohne eine verbindliche artenschutzrechtliche Planung im Hinblick auf Vorkommen von Juchtenkäfern, Fledermäusen und Hohltauben sind die Baumfällungen im Schlossgarten rechtswidrig, ebenso wie der Abriss des Südflügels, in dem wahrscheinlich Fledermäuse leben”, sagte die BUNDLandesvorsitzende. An die Adresse der Landesregierung und der Polizei sagte Brigitte Dahlbender: „Statt sich mit dem Aufbau von Containerzellen zu beschäftigen, muss die Polizei nun in erster Linie die Bäume vor einer rechtswidrigen Fällung und den Südflügel vor dem rechtswidrigen Abriss schützen.“
15.12.2011
„Effizienz bedeutet nicht, ein Verfahren auf dem kurzen Dienstweg durchzupeitschen."
Am heutigen Donnerstag verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Klage des BUND Baden-Württemberg gegen die 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für das Projekt „Stuttgart 21“ im Planfeststellungsabschnitt 1.1. Mit dieser Planänderung wurde der Bahn die Zentralisierung des Grundwassermanagements im Mittleren Schlossgarten genehmigt. Der BUND als anerkannter Naturschutzverband möchte mit der Klage seine – vom Gesetzgeber vorgesehene – Beteiligung an dem Planänderungsverfahren erwirken.
Mannheim. „Wir gehen mit Zuversicht in die mündliche Verhandlung und hoffen, dass für uns drei wichtige Rechtsfragen zum Umfang unserer Beteiligungsrechte, zum Stellenwert des Artenschutzes bei Großprojekten und zur Mischfinanzierung des Bahnhofsprojektes geklärt werden“, sagte Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND am Rande der mündlichen Verhandlung vor dem VGH in Mannheim.
Im Rahmen einer Akteneinsicht hatte der BUND festgestellt, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) bereits im Frühjahr 2010 ein 5. Planänderungsverfahren durchgeführt hat. Gegenstand dieser Planänderung war die Zentralisierung des ursprünglich dezentral geplanten Grundwassermanagements im Mittleren Schlossgarten. Entgegen der geltenden Rechtslage wurde der BUND als anerkannter Naturschutzverband in dem vereinfacht durchgeführten Planänderungsverfahren nicht beteiligt.
„Wir möchten im Zuge des Verfahrens die Gewissheit erlangen, dass das im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehene Verbandsbeteiligungsrecht zukünftig tatsächlich auch eingehalten werden muss“, erläutert Frieß die Absichten des BUND. Das Schließen von Schlupflöchern wie etwa der Möglichkeit, vereinfachte Verfahren ohne Beteiligung von Verbänden durchzuführen, komme letztlich allen Beteiligten zugute. „Es liegt auch im Interesse von Projektträgern, dass anerkannte Fachverbände mit ihrer unabhängigen Expertise frühzeitig beteiligt werden“, so Frieß, „das trägt schließlich zur Verbesserung der Planungsqualität bei.“

Im Falle des Verfahrens zur 5. Planänderung bei "Stuttgart 21" wurden wichtige artenschutzrechtliche Probleme fahrlässig beiseitegeschoben. Insbesondere ein mögliches Vorkommen des Juchtenkäfers war den zuständigen Behörden wie dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Regierungspräsidium Stuttgart bekannt, wurde aber bei der Erteilung der Fällgenehmigungen für Bäume im Mittleren Schlossgarten überhaupt nicht berücksichtigt. "Dies hätte bei frühzeitiger Beteiligung des BUND vermieden werden können", betont Frieß. Der BUND-Landesgeschäftsführer unterstreicht, dass Effizienz eben nicht bedeute, ein Verfahren auf dem kurzen Dienstweg durchzupeitschen.
Der BUND rügt darüber hinaus, dass im gesamten bisherigen Planungsverfahren die Belange geschützter Arten nicht ausreichend untersucht wurden und es keine rechtsverbindlichen Vorgaben an die Bahn gibt, wie diese artenschutzrechtlichen Defizite geheilt werden können. "Eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung und eine freiwillige ökologische Baubegleitung seitens der Bahn sind nicht ausreichend. Wir hoffen, dass der VGH hier der Bahn zwingende Vorgaben macht", so Frieß.
Als dritten Aspekt greift der BUND in seiner Klage die Mischfinanzierung von Stuttgart 21 zwischen den Projektpartnern Bahn, Bund, Stadt und Region Stuttgart sowie Flughafen Stuttgart an. "Die im Finanzierungsvertrag vereinbarte Mischfinanzierung ist unserer Ansicht nach verfassungswidrig und verstößt gegen bindende Vorgaben des Grundgesetzes", so Frieß. Damit sei der Finanzierungsvertrag in seiner heutigen Form rechtswidrig und unwirksam. Dem Projekt Stuttgart 21 fehle damit die finanzielle Grundlage, da eine ausschließliche Finanzierung durch die Bahn nicht gewährleistet ist. "Weil aufgrund der verfassungswidrigen Finanzierung auch kein überwiegendes öffentliches Interesse mehrbestehen kann, entfällt auch die Rechtfertigung für den Bau von Stuttgart 21", betont Frieß.
07.12.2011
Was bedeutet das Ergebnis der Volksabstimmung für den BUND? Nachgefragt bei Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg.
29.11.2011
„Der BUND wird sich fachlich, sachlich und juristisch in Umwelt- und Naturschutzfragen weiterhin zu Stuttgart 21 engagieren."
Der BUND respektiert das Ergebnis der Volksabstimmung und zieht sich aus der ersten Reihe der Protestbewegung zurück. „Die fachliche, sachliche und juristische Arbeit gegen Stuttgart 21 wird aber nicht aufgegeben“, versichert BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender, „schließlich ist Stuttgart 21 nach der Volksabstimmung immer noch ein nicht fertig geplantes und finanziell nicht abgesichertes Projekt.“ Als besonders problematisch sieht Dahlbender die Kostenfrage, den Planfeststellungsabschnitt auf den Fildern sowie umwelt- und naturschutzrechtliche Fragen an.
Stuttgart. „Der Kostendeckel von 4,5 Milliarden Euro ist nicht zu halten, dies haben die Vertreter der Deutschen Bahn AG im Anschluss an die Volksabstimmung ja selbst deutlich gesagt“, gibt Brigitte Dahlbender zu bedenken, „aber wir werden die Landesregierung beim Wort nehmen, die versprochen hat, dass Stuttgart 21 keinen Cent mehr kosten wird. Der Abstimmungssieg der Befürworterinnen und Befürworter kam unter der Maßgabe zustande, dass der Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro gehalten wird. Dieses Vertrauen darf die Landesregierung nicht missbrauchen.“ Brigitte Dahlbender fordert die Deutsche Bahn AG auf, endlich Zahlen vorzulegen. „Der Sieg bei der Volksabstimmung ist kein Freibrief für weitere Mauscheleien“, unterstreicht Dahlbender, „im Gegenteil: die hohe Beteiligung zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich für das Projekt interessieren.“ Deswegen sei jetzt Transparenz gefragt.
Auch die Planung des Tiefbahnhofprojekts ist nicht fertiggestellt: Der Planfeststellungabschnitt 1.3 (Flughafenbahnhof und Strecke auf den Fildern) ist noch nicht einmal offengelegt. „Wenn die Bahn in Stuttgart zu bauen anfängt und nicht weiß, wie es oben auf den Fildern weitergehen soll, wird es ein böses Erwachen geben“, so Dahlbender.

Insgesamt sei das Projekt noch lange nicht in trockenen Tüchern. „Der Erfolg bei der Volksabstimmung kann sich für die Bahn leicht als Pyrrhussieg erweisen“, sagt Brigitte Dahlbender, „es sind einfach zu viele Fragen offen.“ Bis zu einer endgültigen Klärung schlägt der BUND einen Bau- und Vergabestopp vor.
Im Hinblick auf die Rolle des BUND nach Abgabe des Amtes als Sprecherin des Aktionsbündnisses gegen „Stuttgart 21“ führt Brigitte Dahlbender aus: „Der BUND wird sich fachlich, sachlich und juristisch in Umwelt- und Naturschutzfragen weiterhin zu Stuttgart 21 engagieren. Das ist als anerkannter Naturschutzverband und Träger öffentlicher Belange unsere ureigenste Aufgabe, die wir verantwortungsvoll wahrnehmen werden.“
Der BUND habe entscheidenden Anteil daran gehabt, dass die Volksabstimmung überhaupt zustande gekommen ist. „Die Bewegung gegen Stuttgart 21 und der BUND haben das Gesicht unseres Landes und der ganzen Republik nachhaltig verändert“, resümiert Brigitte Dahlbender, „nie wieder werden in Baden-Württemberg und Deutschland Großprojekte an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei geplant und umgesetzt werden können. Auf dieses Ergebnis können wir stolz sein.“
Als Konsequenz aus den Erfahrungen fordert der BUND eine rasche Änderung der Landesverfassung mit Abschaffung des undemokratischen Quorums für Volksabstimmungen sowie eine Änderung der baden-württembergischen Gemeindeordnung, um künftig Bürgerentscheide und Bürgerbegehren zu erleichtern.
04.11.2011
"Staatsanwaltschaft bestätigt Rechtsbruch der Deutschen Bahn und der Behörden"
Der BUND Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, im Zusammenhang mit den illegalen Baumfällungen am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten Strafbefehl gegen drei Bahn-Mitarbeiter zu beantragen. Den mutmaßlichen Tätern wird vorgeworfen, ein Gutachten über Vorkommen des geschützten Juchtenkäfers zurückgehalten und damit gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben.
Stuttgart. „Die Staatsanwaltschaft hat die Einschätzung des BUND bestätigt, wonach wir es hier mit einem skandalösen Rechtsbruch der Deutschen Bahn und der Behörden zu tun haben“, kommentierte die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender die Beantragung des Strafbefehls.
Der BUND hatte Anzeige wegen der Baumfällungen erstattet, nachdem infolge einer Akteneinsicht deutlich geworden war, dass das Umweltministerium und das Regierungspräsidium Stuttgart von dem Juchtenkäfervorkommen gewusst und dennoch nichts unternommen haben, um den entsprechenden gesetzlichen Regelungen Geltung zu verschaffen.
Bei den Fällungen wurden Quartiere und Exemplare des Juchtenkäfers zerstört. Da es sich beim Juchtenkäfer um eine streng geschützte Art handelt, stellt dies nach § 71 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.
„Diese Institutionen haben sich wissentlich zum Komplizen der Deutschen Bahn AG gemacht, um die Baumfällungen so schnell wie möglich durchzupeitschen“, so Brigitte Dahlbender.
Das Amtsgericht Stuttgart hat nun über den Erlass des Strafbefehls zu entscheiden.
31.10.2011
"An einer rechtswidrigen Entscheidung kann kein Vollzugsinteresse bestehen."
Der BUND Baden-Württemberg, hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einen Antrag auf Wiederherstellung des Baustopps am Grundwassermanagement von Stuttgart 21 gestellt.
Stuttgart. Der BUND hält die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes, den Baustopp der "Stuttgart 21"-Baustelle im Schlossgarten eigenmächtig wieder aufzuheben, für nicht akzeptabel. Mit der Anordnung eines sogenannten Sofortvollzugs hatte sich das Eisenbahn-Bundesamt am 28. Oktober über den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Oktober hinweggesetzt. "Das Eisenbahn-Bundesamt überfährt wie ein außer Kontrolle geratener ICE in Höchstgeschwindigkeit einen Beschluss des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg", kommentierte BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes, den Beschluss des VGH Baden-Württemberg unbeachtet zu lassen und den Sofortvollzug für die Bauarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten anzuordnen.
Man müsse akzeptieren, dass die geltenden Gesetze dem Eisenbahn-Bundesamt grundsätzlich die Möglichkeit geben, den Sofortvollzug anzuordnen, obwohl es selbst den Antragsgegner in dem Gerichtsverfahren vor dem VGH vertritt. "Umso mehr hat das EBA jedoch die Pflicht, selbstständig die Gesamtsituation abzuwägen und mit Blick auf die Umstände zu agieren", so Brigitte Dahlbender.

Am 5. Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshof einem Antrag des BUND in Sachen Schlossgarten aufschiebende Wirkung zugebilligt. Damit mussten die Fällungs- und Grabungsarbeiten und die Verlegung von Rohren im Schlossgarten sofort gestoppt werden. Der BUND hatte bemängelt, dass die Naturschutzverfahren mithilfe eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens zur 5. Planänderung beim Projekt "Stuttgart 21" übergangen worden waren, obwohl die Arbeiten am sogenannten Grundwassermanagement gravierende natur- und artenschutzrechtliche Auswirkungen haben. Das ihm gesetzlich eingeräumte Beteiligungsrecht sei zudem nicht beachtet worden.
Nach der Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes hat der BUND am Montag einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage eingereicht. Im Wesentlichen hält der BUND die 5. Planänderung nach wie vor für rechtswidrig. "An einer rechtswidrigen Entscheidung kann kein Vollzugsinteresse bestehen, zumal die beabsichtigten Bauarbeiten derzeit schon wegen entgegenstehender Auflagen überhaupt nicht durchgeführt werden dürfen und im Hinblick auf die beantragte Erhöhung der Grundwasserentnahmemenge auch nicht durchgeführt werden sollten" so BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender. Im Falle eines positiven Gerichtsbeschlusses hat das Eisenbahn-Bundesamt keine erneute Möglichkeit, den sofortigen Vollzug anzuordnen und es würde ein Baustopp bis zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache gelten.
"Angesichts der Tatsache, dass in vier Wochen die Volksabstimmung stattfindet und am 15. Dezember in der Hauptsache verhandelt wird, liegt es nahe, dem Eisenbahn-Bundesamt Taktieren zu unterstellen. Hier soll am Eindruck der Unumkehrbarkeit gearbeitet werden und das ist aus Sicht des BUND nicht hinnehmbar", kommentierte Brigitte Dahlbender.
06.10.2011
Verwaltungsgerichtshof stoppt Bauarbeiten zum Grundwassermanagement
Der BUND Baden-Württemberg war mit seinem Eilantrag gegen die 5. Planänderung des Projekts „Stuttgart 21“ erfolgreich. Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg folgte in seinem heute bekanntgegebenen Beschluss der Argumentation des BUND. Derzufolge hätte der BUND als anerkannter Naturschutzverband an dem im Frühjahr 2010 durchgeführten Änderungsverfahren für das zentrale Grundwassermanagement beteiligt werden müssen. Die Bauarbeiten im Schlossgarten müssen jetzt sofort gestoppt werden.
Mannheim/Stuttgart. „Das Urteil des VGH ist ein großer Erfolg für den Naturschutz in Baden-Württemberg und für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine sinnvolle Alternative zum Stuttgart-21-Wahnsinn einsetzen“, sagte BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender nach Bekanntgabe der Entscheidung.
Mit dem Beschluss hat der VGH Baden-Württemberg die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND festgestellt. Dies bedeutet, dass die 5. Planänderung vorerst nicht vollzogen werden darf. Gegenstand dieser 5. Planänderung ist nach Auffassung des VGH nicht nur das zentrale Technikgebäude, sondern auch das Rohrleitungssystem. Damit müssen alle Arbeiten am Grundwassermanagement sofort gestoppt werden. Eine Rechtsgrundlage für die bereits errichteten Rohre und das Technikgebäude besteht vorerst nicht mehr.

„Jeder Häuslesbauer braucht einen roten Punkt von den Behörden, wenn er etwas errichten will, nur die Deutsche Bahn AG hatte wohl gedacht, dass sie das umgehen kann“, so Brigitte Dahlbender, „ab heute ist jedoch klar, dass die Zeit solcher Mauscheleien vorbei ist. Effizienz heißt eben nicht, dass man alles möglichst schnell auf dem kurzen Dienstweg erledigt, sondern dass relevante Beteiligte und Experten gehört werden.“
Wäre das regelkonform bereits im Vorfeld erfolgt, hätten die Quartiere des geschützten Juchtenkäfers und zahlreiche alte Bäume im Mittleren Schlossgarten erhalten werden können. „Zudem hätte sich die Bahn die Peinlichkeit erspart, dass das Technikgebäude nun als Schwarzbau dasteht“, merkt Brigitte Dahlbender an, „aber diese Suppe muss sie jetzt eben auslöffeln.“ Der BUND fordert die Bahn auf, die Folgen der illegalen Bauarbeiten im Mittleren Schlossgarten und in der Umgebung des Hauptbahnhofs zu beseitigen und das Gelände so weit wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Im Hinblick auf die Zukunft des Projekts „Stuttgart 21“ sagte Brigitte Dahlbender: „Der Beschluss des VGH ist ein Durchbruch. Langsam aber sicher geht der Bahn bei dem Projekt die Luft aus. Offensichtlich ist das ganze so wenig durchdacht und so schlecht geplant, dass die Bahn sogar Bauarbeiten ohne rechtliche Grundlage durchführen muss, um Stuttgart 21 künstlich am Leben zu halten. Ich bin zuversichtlich, dass der Spuk bald vorbei ist und damit der Weg für eine sinnvolle Lösung frei wird. Die Vorschläge für eine Alternative liegen auf dem Tisch.“
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