Juristische Einblicke
Vortrag der Rechtsanwältin und BUND-Rechtsreferentin Sylvia Pilarsky-Grosch bei den ArchitektInnen für K21 am 01.07.2011:
Hintergrund
Der BUND hatte am 21.06.2011 beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung gegen das Eisenbahn-Bundesamt beantragt, um damit die Notbremse gegen die Missachtung des Planungsrechts und der Beteiligungsrechte des BUND durch die Bahn ziehen.
„Mit diesem rechtlichen Schritt wollen wir das Eisenbahn-Bundesamt verpflichten, gegenüber der Deutschen Bahn anzuordnen, alle weiteren Baumaßnahmen am Projekt Stuttgart 21 mit sofortiger Wirkung zu untersagen“, sagte dazu BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Dieser Baustopp müsse solange gelten, bis in einem neuen Planfeststellungsverfahren über die Anträge der Deutschen Bahn auf erhöhte Grundwasserförderung und –entnahme rechtswirksam entschieden wird. Auch die Deutsche Bahn sei an Recht und Gesetz gebunden. „Mit unserer einstweiligen Anordnung ziehen wir die Notbremse gegenüber der Untätigkeit und Mutlosigkeit des für die Durchsetzung des Planungsrechtes bei der Bahn zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes“, erklärte Frieß.











