Zunächst weitgehend unbemerkt von den Obst-und Gartenbau sowie den Naturschutzverbänden hat die EU-Kommission die Richtlinie 2008/90/EG "Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung" erlassen. Darin ist vorgesehen, dass ab 2019 nur noch Obstgehölze vermarktet werden dürfen, die zuvor amtlich zertifiziert wurden. Hier sieht der BUND wie viele andere Verbände auch eine Gefahr für die Vielfalt der Obstsorten und damit des Biodiversitätsverlusts, wie es im Getreide- und Gemüsebereich bereits der Fall ist.
Der BUND fordert, dass
- alle Biodiversitätssorten (also deutschlandweit rund 3 000 Obstsorten außer den wenigen Massenobstsorten wie Jonagold oder Cox Orange) vom Vertriebsverbot und damit der Registrierungspflicht bedingungslos ausgenommen werden oder
- zumindest die öffentliche Hand alle Kosten der Sortenbeschreibung, Meldung und Registrierung der Biodiversitätssorten übernimmt, da kleine Vermehrungsbetriebe und ehernamtlich arbeitende Obst-, Gartenbau- und Naturschutzverbände dies nicht leisten können.
Weitere Informationen sind den unten verlinkten Briefen zu entnehmen.
Brief des BUND Baden-Württemberg an Landwirtschaftsminister Köberle vom 09.06.2010
Antwort von Minister Köberle an den BUND vom 13.07.2010 mit Schreiben von Minister Köberle an Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner vom 09.06.2010