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Erfolgsgeschichte Aufpreis-Modell

Ohne das Ökosystem Streuobstwiese gibt es für viele Tiere und Pflanzen kein Überleben. Das macht sich Ende der 70 er Jahre am drastischen Rückgang vieler Brutvogelarten bemerkbar. Doch die Kulturform Streuobstwiese hat gegen die Billigimporte von Apfelsaftkonzentrat nur dann eine Chance, wenn sich der Streuobstanbau für die Landwirte lohnt. 1987 gründete der BUND Markdorf das erste Streuobst-Aufpreis-Projekt: die Bauern erhalten für den Doppelzentner Äpfel einen Aufpreis zum marktüblichen Preis, teilweise mehr als doppelt soviel. Dafür verpflichten sie sich, die Hochstammbäume durch Pflege und Nachpflanzungen zu erhalten und nicht zu spritzen oder düngen. Die Aufpreispolitik ist erfolgreich. Inzwischen gibt es 20 Streuobstinitiativen in Baden-Württemberg. Dort haben sich – oft unter BUND-Initiative oder Mitwirkung – Landwirte, Mostereien, Behörden, Kommunen, andere Naturschutzverbände und Lokale Agenda Gruppen zusammengeschlossen und produzieren Saft für ihre Region, der dann Ostalb-Apfelsaft, Schneewittchen oder Äpfele heißt.

Die Streuobst-Initiativen sind immer auf der Suche nach neuen Produkten und Vermarktungswegen. Ein geradezu genialer Coup gelang dem BUND Ravensburg mit seinem Apfel-Mango-Saft. Heimische Äpfel werden mit Mangomark aus Fairem Handel gemischt. Davon profitieren Obstbauern hier und auf den Philippinen. Die Idee wurde inzwischen in ganz Deutschland von zig Initiativen übernommen. Andere Initiativen verkaufen Apfelessig, Cidre, Apfelsekt oder Birnen- Apfelsaft.

Positive Bilanz des Streuobst-Engagements

Die landesweite Bilanz der BUND-Initiativen: Weit über 1,5 Millionen Liter Saft von Streuobstwiesen sind bereits getrunken worden. Uli Miller, Geschäftsführer beim BUND Ravensburg, schätzt, dass in den Landkreisen Ravensburg, Friedrichshafen, Konstanz und Sigmaringen etwa 410 Streuobstwiesen allein durch diese Initiative geschützt werden. Im Apfelsaftprojekt im Kreis Ravensburg haben sich über 160 Landwirte zum Erhalt ihrer 18.000 Hochstämme verpflichtet.  

Sowohl die Organisationsform als auch die Tätigkeiten des BUND unterscheiden sich von Initiative zu Initiative. Mal ist der BUND selbst der Träger, mal ein eigens gegründeter Verein, mal eine Mosterei mit dem BUND als Partner.

Die BUND-Gruppen organisieren die Annahme und das Pressen der Äpfel, das Abfüllen und die Vermarktung des Saftes. Die Landwirte erhalten für ihren Aufwand einen guten Preis.

 

Vorbildlich: Streuobstinitiative Bodensee-Oberschwaben

1987 startete der BUND Markdorf eines der ersten Aufpreisvermarktungsprojekte im Land. Mit einem gebrauchten LKW wurden an mehreren Wochenenden Freunde und Mitglieder des BUND mit Streuobst-Apfelsaft beliefert.

Doch die Naturschützer wollten keine Konkurrenz zu den heimischen Keltereien aufbauen. Vielmehr gibt es nun seit über 20 Jahren eine bewährte Zusammenarbeit und Arbeitsteilung. Die Saftkeltereien kaufen das nach strengen Umwelt-Kriterien angebaute Obst der Landwirte zu einem von den Naturschutzverbänden vorgeschlagenen Mindestpreis, verarbeiten es zu Saft und vermarkten es über ihr Händlernetz. Die Naturschutzverbände übernehmen die Kontrolle der Landwirte und der Keltereien und sorgen für die Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Presseberichte, Infostände und Ausschankaktionen.

Hier können Sie die Broschüre 20-Jahre Apfelsaftprojekt Bodensee-Oberschwaben herunterladen

Streuobst Richtlinien

Seit 1994 treffen sich Vertreter von Aufpreis-Initiativen, von ausgewählten Fruchtsaftkeltereien, sowie Vertreter der Saft-Initiativen von BUND und NABU gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen des Ministeriums Ländlicher Raum und der Stiftung Naturschutzfonds zu regelmäßigen Arbeitsgruppenbesprechungen.

Ziel dieses „Runden Tisches“ ist es, über eine Ist-Analyse die bestehenden Bewirtschaftungskriterien und Kontrollrichtlinien der vertretenen Aufpreis- Initiativen zu erfassen, miteinander zu vergleichen und eine gemeinsame Basis für mögliche Förderungen zu schaffen.

Aufbauend auf den Erfahrungen der Initiativen und der Fruchtsaftkeltereien und in Absprache mit den Ministerien wurden als Ergebnisse des „Rundes Tisches“ allgemeingültige Bewirtschaftungs- und Kontrollrichtlinien formuliert, die seit 1994 als Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der Projekte erfüllt werden müssen.

Die Richtlinien wurden mehrfach aktualisiert, die folgende Fassung ist
Stand 21. Februar 2008

 

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