Die EU-Vogelschutzrichtlinie schützt alle in der Europäischen Union heimischen Vögel. Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Bestände aller Vogelarten zu erhalten und zu entwickeln unter Beachtung der wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernisse. Gemeint ist hiermit die Erhaltung und Wiederherstellung der ausreichenden Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume, z.B. durch Einrichtung von Schutzgebieten, Pflege und Gestaltung sowie Wiederherstellung zerstörter und Neuschaffung von Lebensräumen. Umfassende Informationen zum Thema erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Den vollständigen Text der EU-Vogelschutzrichtlinie finden Sie bei den amtlichen Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie werden Brutvogelarten aufgelistet, für die, in ganz Europa, besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Für ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sind spezielle Schutzgebiete auszuwählen. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg 39 Arten. Hierzu gehören unter anderem Eisvogel, Flussseeschwalbe, Moorente, Rohrdommel und Schwarzspecht. Zusätzlich wurden für weitere 36 gefährdete Zugvogelarten, die in Baden-Württemberg brüten, Schutzgebiete ausgewählt. Dazu zählen Bekassine, Bienenfresser, Kiebitz, Schwarzhalstaucher und Wendehals. Insgesamt werden im Land für 75 Vogelarten Schutzgebiete ausgewiesen. Die Vorstellung aller Arten finden Sie bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).
Die Vogelschutzrichtlinie legt nicht nur Wert auf die Sicherung der Brutgebiete, sondern auch auf die Erhaltung und den Schutz von Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebieten für heimische oder durchziehende Vogelarten. Im Mittelpunkt stehen hier die international bedeutsamen Feuchtgebiete für Wasser- und Watvögel, die sogenannten Ramsar-Gebiete, da sich hier bei uns bedeutende Konzentrationen von Wat- und Wasservögeln versammeln. Diese Feuchtgebiete wurden ebenfalls in die Liste der Vogelschutzgebiete aufgenommen. Auf der Internetseite der LUBW sind die Vogelschutzgebiete aufgeführt.