Sie befinden sich hier:

Überwachung und Überprüfung von Lebensräumen und Arten

Mindelsee, Bild: BUND
Wertvolle Feuchtwiesen werden genau unter die Lupe genommen, um Bestandsentwicklungen feststellen zu können

Mit der EU-Vogelschutzrichtlinie (VRL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einstimmig verpflichtet, auf EU-Ebene die rechtlichen Grundlagen für einen umfassenden und nachhaltigen Schutz der Natur zu schaffen. Neben einer europarechtskonformen Ausweisung und dem Management der Natura 2000-Gebiete hängt der Schutz auch entscheidend von einer regelmäßigen Überwachung und Überprüfung des angestrebten Schutzerfolgs, dem so genannten Monitoring, ab. Geregelt ist das Monitoring in Art. 11 FFH-Richtlinie. Das Monitoring ist zentraler Bestandteil des Schutzkonzeptes, denn ohne wirksame Kontrolle kann nicht überprüft werden, wie sich die geschützten Lebensräume und Arten entwickeln und ob diese Entwicklung konform mit den Zielen der Richtlinien ist. Das Monitoring ist nicht nur auf die Natura 2000-Gebiete beschränkt, sondern soll in der EU flächendeckend erfolgen.

 

Die Mitgliedsstaaten der EU sind gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie verpflichtet, alle sechs Jahre die Ergebnisse des Monitorings an die EU-Kommission zu übermitteln. Dieser sechsjährige Berichtszyklus begann im Jahr 1994. Mit dem Jahr 2007 endete die zweite Berichtsperiode, die die Jahre 2001-2006 umfasst. Die Bundesländer müssen der Bundesregierung ihre Länderberichte im Jahr nach dem Ende eines Berichtszeitraumes vorlegen, die ihrerseits einen nationalen Bericht erstellt, der an die EU-Kommission gesandt wird.

 

 

Torfglanzkraut, Bild: BUND
Torf-Glanzkraut - eine stark gefährdete Orchidee, die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt ist

Im Jahr 2007 wurde vom MLR der Berichtspflicht nachgekommen. Im Landesbericht von Baden-Württemberg wird über alle vorkommende 53 Lebensraumtypen (Anhang I) und 166 Arten [Anhang II (60), IV (75) und V (70)] berichtet. Zu bewerten sind die Erhaltungszustände der Arten und Lebensraumtypen nach den Kategorien günstig – unzureichend – schlecht und unbekannt. Zur Bewertung gibt es von der Generaldirektion Umwelt der EU klare Vorgaben: das „DocHab04-03/03-rev.3“. Die EU informiert auch über die Berichtspflicht


Am 07.12.2007 hat die Bundesregierung ihren FFH-Bericht an die Europäische Kommission übermittelt. Die Gesamtbilanz ist ernüchternd: Sowohl bei den Lebensraumtypen als auch bei den Arten sind die Erhaltungszustände von ca. 40 Prozent als ungünstig eingestuft. Die Bewertung aller Lebensraumtypen und Arten, unterteilt in die drei biogeografischen Regionen Deutschlands (atlantisch, kontinental, alpin), findet sich beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). 


Die Verbreitungskarten (Range-Karten) für alle LRT und Arten finden sich beim Bundesamt für Naturschutz (BfN).


BUND-Kritik

Biber, Bild: Otto Hahn
Der Biber - in Baden-Württemberg wieder vielerorts heimisch

In keinem Bundesland ist bislang ein Monitoring durchgeführt worden, das den Vorgaben der Generaldirektion Umwelt entspricht. In Baden-Württemberg beispielsweise mangelt es bislang an den notwendigen Grunddatenerhebungen von Arten, die in das Monitoring einfließen könnten. Die Bundesverbände von BUND und NABU haben deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Situation in den Bundesländern analysiert. Der seit Juli 2007 vorliegende Leitfaden bietet ein umfassendes Konzept für ein Monitoring-System gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie. Die Kurz- und die Langfassung des Leitfadens liefern ausführliche Informationen zu Inhalt, Umfang, Kosten, Umsetzungsstand und Zeitrahmen des Monitorings in Deutschland. 



Newsletter abonnieren

Ihre Ansprechpartnerin:

Christine Fabricius
Fon 0711 620306-14
christine.fabricius@bund.net

Suche

Metanavigation: