Im Amtsblatt der Europäischen Union sind in der Ausgabe vom 15. Januar 2008 die neuen Rechtsvorschriften abgedruckt. Die Europäische Kommission hat hier zum ersten Mal die vollständigen Listen aller gemeldeten FFH-Gebiete der atlantischen, kontinentalen, borealen und pannonischen Region veröffentlicht, d.h. alle FFH-Gebiete, außer diejenigen der alpinen Region. Die deutschen FFH-Gebiete (Code des GGB - Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - bzw. SCI-Code, engl.) sind aufgrund der alphabetischen Reihenfolge der Kürzel der Mitgliedstaaten rasch zu finden - deutsche FFH-Gebiete beginnen mit dem Kürzel "DE". Es gibt eine deutsche Version und eine englische Version (sehr umfangreiches Dokument, lange Ladezeiten am PC!).
Mit der Veröffentlichung der FFH-Listen durch die EU ist das Meldeverfahren für Deutschland nun endgültig abgeschlossen. Sie enthalten alle von Deutschland für die genannten biogeografischen Regionen gemeldeten Gebiete mit Ausnahme des Gebiets „Unterems und Außenems“, für das noch ein Urteil eines nationalen Gerichts aussteht.
Mit den Entscheidungen der Kommission vom November 2007 und der Veröffentlichung der Listen der „Gebiete gemeinsamer Bedeutung“ am 15. Januar 2008 ist zugleich das Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland eingestellt. Die EU-Kommission hatte im April 2003 ein Verfahren eingeleitet, um ihrer Forderung nach einem Abbau der festgestellten Defizite bei der Meldung der FFH-Gebiete Nachdruck zu verleihen. Es wurde aber zugesagt, das Zwangsgeldverfahren ruhen zu lassen, sofern der von Deutschland vorgeschlagene Zeitplan zur Nachmeldung eingehalten würde. 2004 und 2005 unternahmen die Bundesländer erhebliche Anstrengungen, um den Aufforderungen nachzukommen und weitere FFH-Gebiete zu melden. Aber erst die Nachmeldung weiterer 18 Gebiete im Februar 2006 konnte sämtliche Defizite beheben.
Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland, den aktuellen Meldestand von FFH- und Vogelschutzgebieten sowie die dazugehörigen Übersichtskarten finden Sie beim Bundesamt für Naturschutz (BfN). Für die Umsetzung von Natura 2000 in den Meeresgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 12-200sm) sind nicht die Bundesländer zuständig, sondern das Bundesumweltministerium und das BfN. Unter "Habitat Mare Natura 2000" finden Sie wichtige ergänzende Informationen zu Natura 2000.
Angaben zu den baden-württembergischen Natura 2000-Gebieten finden Sie auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) und auf den Natura 2000-Seiten der Naturschutzverwaltung des Landes.