So hat es Professor Dr. Gerhard Thielcke († 2007), ehemaliger BUND-Ehrenvorsitzender und Landesbeauftragter für Naturschutz des BUND Baden-Württemberg, einmal ausgedrückt.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung Baden-Württemberg haben die beiden EU-Richtlinien allerdings nicht fristgerecht umgesetzt. Jahrelang wurden die Vorgaben der EU missachtet. In Baden-Württemberg erfolgte die erste Meldung von FFH-Gebieten an die EU im Jahr 2001, die letzte Nachmeldung von FFH-Gebieten dann 2005. Nach dem Konsultationsverfahren 2007 wurde die Vorschlagsliste von Nachmeldungen von Vogelschutzgebieten der EU vorgelegt – erst fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie.
Durch die zögerliche Umsetzung sind mittlerweile bedeutende Lebensräume zerstört und Arten in ihren Beständen bedroht, die durch rasches Handeln hätten erhalten werden können. Sumpfohreule, Blauracke, Große Rohrdommel und Brachpieper sind als Brutvögel in Baden-Württemberg ausgestorben, weil die Landesregierung nichts zu ihrem Schutz unternommen hat. Neues Opfer der Untätigkeit und trauriger Neuzugang auf der Liste der ausgestorbenen Brutvogelarten ist das Haselhuhn, das durch einfache Maßnahmen hätte gerettet werden können (Pressemitteilung<//font><//u>, Stellungnahme<//font><//u> von BUND, NABU und LNV, Hintergrundpapier<//font><//u> von Thomas Asch „Der Untergang des Haselhuhnes (Bonasa bonasia) in Baden-Württemberg und seine Ursachen“).