Mit der Ausweitung der EU gewinnen beide Richtlinien noch größere Bedeutung; das Natura 2000-Netzwerk wächst zum Wohl von seltenen und gefährdeten Lebensräumen und Arten. Das Besondere: Natura 2000 bedeutet eine am Ökosystem ausgerichtete Grundlage für die effektive Bewahrung eines Minimumbestandes an Lebensräumen und Arten. Eine derartige Grundlage gab es in den nationalstaatlichen Rechtssystemen der EU-Mitgliedsstaaten bislang nicht. Eine Übersicht über Internetseiten und Fachliteratur helfen Ihnen, intensiver in das Thema einzusteigen.
Sowohl VRL als auch FFH-RL setzen Ideen der Berner Konvention aus dem Jahre 1979 und die Vorgaben der internationalen Umweltkonferenz von Rio aus dem Jahre 1992 um. Natura 2000 entspricht auch den Zielsetzungen der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie vom Europäischen Rat im Jahre 2001 in Göteborg aufgestellt wurden.
Deutsche Ideen und Erfahrungen flossen mit ein, als die Strategie von Natura 2000 entwickelt wurde. Die unionsgeführte Regierung unter Helmut Kohl – und das damals von Ministerpräsident Teufel (CDU) geführte Baden-Württemberg – stimmten der FFH-Richtlinie Anfang der 1990er Jahre zu.
Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Thematik Natura 2000, FFH-RL und VRL. Natura 2000 ist die Jahrhundertchance für den Schutz und die Erhaltung von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen in Europa. Diese Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen. Deshalb wird sich der BUND auch weiterhin mit allem Nachdruck für den grenzüberschreitenden Naturschutz und Natura 2000 einsetzen, zum Wohl der Natur.
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