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1. Gentechnik-Kennzeichung:

Seit dem 18.04.2004 müssen Nahrungsmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, gekennzeichnet werden - aber nicht alle.

Die Lebensmittel und Zutaten sind dann kennzeichnungspflichtig

  • wenn das Produkt ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist (Beispiel: Anti-Matsch-Tomate),
  • wenn das Produkt gentechnisch veränderte Organismen enthält oder daraus besteht (Beispiel: Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien),
  • wenn das Produkt unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt ist - unabhängig davon, ob diese im Endprodukt nachweisbar sind (Beispiel: Cornflakes aus gentechnisch verändertem Mais, Zucker aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben),
  • wenn das Produkt teilweise aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt ist und der GVO-Anteil 0,9 Prozent übersteigt, bezogen auf die jeweilige Zutat.

Nicht kennzeichnungspflichtig

sind Lebensmittel oder Zutaten, wenn sie nicht aus, sondern mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Mögliche GVO-Anwendungen bei "Nicht-Lebensmitteln" brauchen nicht gekennzeichnet zu werden. Nicht zu den Lebensmitteln zählen technische Hilfsstoffe (etwa Enzyme), Trägerstoffe (etwa für Aromen oder Vitamine) oder Nährlösungen für Mikroorganismen (etwa bei der Vermehrung von Hefen).

  • Keine Kennzeichnungspflicht besteht auch bei Lebensmitteln aus oder von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Die Futtermittel selbst sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
  • Im August 2006 wurde bekannt, dass in den USA in Reisproben Verunreinigungen mit einem genmanipulierten herbizidresistenten Reis von BAYER festgestellt wurden, der dort 1998 - 2001 versuchsweise angebaut wurde. Dieser Reis ist weltweit nirgends zugelassen. Japan hat daraufhin Reisimporte aus den USA gestoppt. Friends of the Earth fordern die EU auf, ebenfalls keinen Reis aus den USA zu importieren. Verbraucher können dies bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen.

Speisekarten

Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen auch auf Speisekarten in Kantinen und Restaurants gekennzeichnet werden!

2. Was tun? – Der BUND rät:

Augen auf bei Produkten, die Bestandteile aus Mais oder Soja enthalten können.

Bei Milch, Fleisch, Eiern bieten nur Produkte aus ökologischer Erzeugung oder von Erzeugergemeinschaften, die gentechnikfreie Fütterung garantieren (z.B. neuland, Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall), Sicherheit.

3. Bio-Güte-Siegel

Ist der Einkauf von Öko-Lebensmitteln ein Buch mit sieben Siegeln? In den Regalen des Lebensmittelhandels sind heute mehr Gütesiegel vertreten, als Johannes auf Patmos in seiner Vision auf dem geheimnisvollen Buch erblickt hat. Ihre Rätsel sind jedoch einfach zu lösen:Die Gütesiegel der deutschen Öko-Landbauverbände stehen für strenge Anbaurichtlinien. In Baden-Württemberg sind folgende Verbände vertreten:

Staatliches Bio-Gütesiegel, Bild: BUND

Das staatliche Bio-Gütezeichen garantiert die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung. Diese sind in ein paar Punkten etwas weniger streng als die Richtlinien der deutschen Öko-Verbände. Beispielsweise sind Teilbetriebs-Umstellungen möglich. Außerdem sind ein paar Pflanzenschutzmittel zugelassen, die zwar biologischen Ursprungs, aber nicht ganz unbedenklich sind.

Bio-Gütesiegel Baden-Württemberg, Bild: BUND

Im Verhältnis zum "integrierten Anbau" ist jedoch der Abstand zwischen den Bestimmungen der deutschen Öko-Verbände und den EU-Richtlinien gering.

Ökologisch und regional ist optimal. Jetzt gibt es das staatliche Bio-Gütesiegel auch in einer Ausführung für Baden-Württemberg. Dieses Siegel garantiert zusätzlich zur ökologischen Erzeugung auch die Herkunft aus Baden-Württemberg.

4. Eier

Haben Sie sich schon gefragt, was die Zahlen bedeuten, die auf (fast) allen Eiern zu sehen sind?

Die wichtigste Zahl ist die erste:·

  • Eine 0 kennzeichnet Eier aus ökologischem Landbau
  • Eine 1 steht für Freilandeier
  • Eine 2 bedeutet Eier aus Bodenhaltung
  • Eine 3 tragen Käfigeier.

Also: Je kleiner desto gut – kein Ei mit der Drei!

5. BSE

An der Übertragbarkeit von BSE auf Menschen bestehen keine begründetenZweifel mehr. Als Risikomaterial gilt vor allem Nervengewebe, aber auch verschiedene Drüsen wie die Mandeln. Ob BSE auch durch reines Muskelfleisch übertragen werden kann, ist noch nicht geklärt. Jedenfalls ist bei der bisher vorgeschriebenen Schlachtmethode (das Rückgrat wird gespalten, bei der Tötung mit dem Bolzenschussapparat wird das Gehirn verletzt) eine Kontamination im Schlachthof gut möglich. Für eine Übertragung über Milch oder Milchprodukte gibt es keinerlei Anhaltspunkte, sie gilt als äußerst unwahrscheinlich.

Das geringste Risiko, wenn auch keine absolute Sicherheit, bietet Fleisch aus Bio-Betrieben. Die Fütterung von Tiermehl war dort noch nie erlaubt. Der Einsatz von Milchaustauschern, die tierische Fette außer Milchfett enthalten, war bei den einzelnen Verbänden unterschiedlich geregelt, wurde aber spätestens 1994 verboten. Die Chancen, Bestimmungen zu umgehen, sind durch die ziemlich detailliert geregelten Kontrollen gering. Die Flächenbindung der Viehhaltung sorgt dafür, dass die Tiere weitgehend von der Betriebsfläche ernährt werden und wenig oder kein Futter zugekauft wird. Berichte über angebliche BSE-Fälle in deutschen Bio-Betrieben treffen nicht zu: In einem Fall wurde das betroffene Tier zwar auf einem Bio-Betrieb geboren, aber sehr jung an einen konventionellen Betrieb verkauft und dort mit konventionellem Milchaustauscher aufgezogen. Die - wenigen - BSE Fälle auf Bio-Betrieben in der Schweiz und England (dort etwa 250 von über 150 000) traten in Betrieben auf, die erst kürzlich umgestellt oder Tiere von konventionellen Betrieben zugekauft hatten.

Schafherde, Bild: BUND

Einige Programme zur artgerechten Tierhaltung bieten in punkto BSE ähnliche Sicherheit wie Öko-Landbau-Programme. Das Neuland-Programm und die Fleischprogramme der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BES) wurden in einer Marktübersicht von Öko-Test ebenso wie das Fleisch der Öko-Landbau-Verbände als "empfehlenswert" eingestuft. Das Herkunfts- und Qualitätszeichen Baden-Württemberg (HQZ) wurde dagegen, genau wie sein bayerisches Pendant, als "nicht empfehlenswert" bewertet. Unter den drei ersten BSE-Fällen in Baden-Württemberg traten zwei in HQZ-Betrieben auf.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es leider keine Alternative, auf Putenfleisch umzustellen: Puten werden in aller Regel viel weniger artgerecht gehalten als Rinder und nicht selten sind in Putenfleisch Rückstände von Medikamenten zu finden.



Foto: eyewire, Fotalia.com
Foto: Swetlana Wall, Foalia.com

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Gottfried May-Stürmer
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