Nach dem massiven Vertrauensverlust sprach viel dafür, das HQZ einfach abzuschaffen. Als weitere Lösung bot es sich an, den Gedanken "Heimat verkaufen" in den Mittelpunkt zu stellen und aus dem HQZ ein reines Herkunftszeichen ohne Qualitätsaussagen zu machen. Damit würde der Verzicht auf die Möglichkeit, die Landwirtschaft jenseits der paar Prozent Öko-Landbau in Richtung auf mehr Umweltverträglichkeit zu bewegen, in Kauf genommen. Als dritte Möglichkeit wurde vorgeschlagen, sinnvoll mit der Krise umzugehen und das HQZ doch noch zu einem Qualitätszeichen weiterzuentwickeln.
Die Entscheidung wurde dem Land von der Europäischen Kommission abgenommen: Die EU-Kommission wollte nicht zulassen, dass mit öffentlichen Mitteln die Herkunft von Agrarprodukten werblich unterstützt wird. Andererseits fördert die EU Qualitätsprogramme. Nach zähen Verhandlungen einigten sich die EU-Kommission und die Regionen mit Qualitätsprogrammen auf einen Kompromiss: Die Regionen dürfen ihre Qualitätsprogramme fortführen, die in jedem Produktbereich mit mindestens einem Kriterium über dem gesetzlichen Standard sind. Die Herkunft darf ausgelobt werden, muss aber in der Kennzeichnung und Werbung zweitrangig sein.
Dieser Entscheidung folgend, rückte das "H" nach hinten: Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg - gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" war geboren. Den Anspruch, besondere Qualität deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard zu liefern, erfüllt auch das neue Zeichen nur sehr bedingt.
Beispiel Ackerbau:
Verbindlich vorgeschrieben sind "integrierte" Maßnahmen wie regelmäßige Bodenanalysen, Pflanzenschutz nach Schadschwellen, Dokumentation umweltrelevanter Bewirtschaftungsangaben, Begrenzung der Nährstoffüberschüsse. Dazu müssen aus einem Katalog fakultativer Maßnahmen wie dreigliedrige Fruchtfolge, Anlage von Ackerrandstreifen, Begrünung mit Mulchsaat, Anwendung verlustmindernder Spritzgeräte, Wahl resistenter Sorten usw. ein paar Maßnahmen ausgewählt werden - bei Kartoffeln z.B. mindestens drei aus neun, bei Mais drei aus acht, bei Getreide zwei aus fünf.