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Sechs Jahre nach BSE, drei Jahre nach "Luxemburg" – Ende der Wende?

Ackeranbau, Bild: Pixelio.de

Die "Luxemburger Beschlüsse" vom Sommer 2003 setzten neue Standards im Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutz. Sie setzten positive Zeichen durch die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion, die Möglichkeit einer einheitlichen Flächenprämie für alle Kulturen einschließlich Grünland und der Einführung der "Cross-Compliance". Damit wird die Kopplung sämtlicher EU-Mittel an die Erfüllung von Mindeststandards bezeichnet.

Die Umsetzung dieser Beschlüsse 2004 verlief aus der Sicht des BUND jedoch enttäuschend: Vor allem der Bundesrat sorgte dafür, dass die Cross-Compliance-Bedingungen auf einen Mindestumfang zusammengestrichen wurden, so dass sie kaum Wirkung entfalten werden. Zwei Beispiele:

  • Das Verbot des Umbruchs von Dauergrünland, im ersten Entwurf des Bundesministeriums noch entsprechend den EU-Beschlüssen als Pflicht für jeden einzelnen Betrieb enthalten, gilt jetzt nur noch auf Länderebene und enthält eine Schwundklausel. Erst bei einem Rückgang des Grünlands um 10 Prozent auf Länderebene greifen Sanktionen.
  • Zur Erhaltung des "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands" reicht es aus, ein Grundstück einmal im Jahr zu mulchen oder alle zwei Jahre zu mähen und das Mähgut zu entfernen

Vorschläge, bei Großbetrieben eine Degression der Direktzahlungen einzuführen oder die Zahlungen an Arbeitskräfte zu binden, wurden nicht berücksichtigt. Von der Möglichkeit einer zusätzlichen nationalen Modulation (Umschichtung von Direktzahlungen in Programme für tier-, umwelt- und verbrauchergerechte Produktion) wurde kein Gebrauch gemacht. Außerdem erfolgt der Übergang von der Betriebsprämie (Auszahlung nach altem Besitzstand) zur Flächenprämie viel zu spät - in einem "Gleitflug" von 2009 bis 2013.

Wurde schon bei der Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse eine große Chance für die Förderung einer natur- und umweltgerechteren Landwirtschaft verspielt, so bedeuteten die Beschlüsse der EU-Regierungschefs vom Dezember 2005 zu den EU-Finanzen 2007-2013 einen neuen harten Schlag für die Förderung des ländlichen Raumes:

Während die 1. Säule, die Direktzahlungen, weitgehend Bestandsschutz genießen, wurde die 2. Säule, die Förderung des ländlichen Raums, empfindlich zusammengestrichen. Aus der 2. Säule werden z.B. Agrarumweltprogramme wie MEKA, die Landschaftspflegerichtlinie, die Ausgleichszulage für Bergbauern und benachteiligte Gebiete und zukünftig auch die Mittel für NATURA 2000 - Gebiete bezahlt.

Baden-Württemberg verliert durch diesen Beschluss etwa 40 Millionen Euro an EU-Mitteln im Jahr. Die Auswirkungen sind in einer von EURONATUR erstellten Präsentation (1,24 MB) anschaulich dargestellt.

Nicht nur bei der EU gibt es eine Kehrtwende in der Agrarpolitik: Auch innerhalb Deutschlands sind Rückschritte zu erkennen:

  • Die Hühnerkäfige, unter Ministerin Künast von 2007 an verboten, sollen als "Kleinvoliere" in nur wenig verbesserter Form durch die Hintertür wieder eingeführt werden,
  • Die Düngeverordnung wird an mehreren Stellen aufgeweicht anstatt verschärft, wie es die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfordert hätten,
  • Es wird wieder über Erleichterungen bei Genehmigung und Förderung von Riesenställen diskutiert.

Der BUND erwartet, dass die unter Ministerin Künast eingeleitete Agrarwende keine kurze Episode bleibt, sondern fortgesetzt und an die neuen Bedingungen angepasst wird.



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