Wo werden in meiner Umgebung genveränderte Pflanzen angebaut? Die Antwort auf diese Frage finden Sie im öffentlichen Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die betroffenen Äcker müssen dort drei Monate vor der Aussaat eingetragen sein. Das Register ist also spätestens Mitte Februar jeden Jahres vollständig.
Derzeit ist in Deutschland nur die genveränderte Kartoffel Amflora der BASF zugelassen. Im Gegensatz zu natürlichen Kartoffeln, die zwei verschiedene Sorten Stärke enthalten, enthält sie nur eine – das Amylopektin. Das bietet Vorteile für industrielle Anwendungen, die aber mit sehr geringen Erträgen erkauft werden. Gesundheitlich äußerst problematisch: Amflora enthält ein Gen für die Resistenz gegen ein Antibiotikum, das in der Humanmedizin eine Rolle spielt.
Der insektenresistente Mais MON 810, der ein für Schmetterlinge tödliches Eiweiß enthält, wurde 2009 verboten. Monsanto drängt auf Wiederzulassung. Einige Äcker sind dieses Jahr für die Aussaat von MON 810 unter Vorbehalt im Standortregister aufgeführt – für den Fall, dass das Verbot aufgehoben wird.
Die betroffenen Äcker müssen drei Monate vor der Aussaat im Standortregister eingetragen sein. Da Kartoffeln und Mais spätestens Anfang Mai gepflanzt bzw. ausgesät werden, ist das Standortregister spätestens Mitte Februar jeden Jahres vollständig.
Neben dem gewerblichen Anbau zugelassener genveränderter Sorten gibt es auch Versuchsfreisetzungen nicht zugelassener Sorten. Auch diese müssen im Standortregister eingetragen werden, allerdings erst drei Tage vor der Aussaat. Bei Freisetzungen wird jedoch vorher ein öffentliches Genehmigungsverfahren mit Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Neben der fortlaufenden Liste enthält das Standortregister eine Suchfunktion, eine Auswertung nach Bundesländern und die Möglichkeit, die Standorte der vergangenen Jahre nachzuschauen.