In seiner Klage weist der BUND auch darauf hin, dass die Landesregierung das Nachhaltigkeitsgebot vor allem beim Flächenverbrauch missachtet hat. Laut Umweltplan strebt das Land an, "die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Versiegelung bis zum Jahre 2010 deutlich zu verringern und bei unvermeidbaren Eingriffen diese auf Flächen zu lenken, die infolge Vornutzung oder naturbedingt eine geringere Leistungsfähigkeit im Naturhaushalt aufweisen." (S. 155) sowie: "Das Land wird auf die bessere Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen im Planungsverfahren hinwirken… Dies erfordert ein flächensparendes Bauen, die stärkere Berücksichtigung der ökologischen und auch landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Böden in der Landes- und Bauleitplanung..." (S. 156). Der BUND kritisiert: "Nichts von diesem Nachhaltigkeitsgebot der Landesregierung findet sich im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss umgesetzt."