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Unverständliche Entscheidung

In erster Instanz beim Verwaltungsgericht Stuttgart hatte der BUND keinen Erfolg: Die Verbandsklage des BUND wurde 2004 – wie die Klagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen, der von Enteignung bedrohten Landwirte und des NABU – im Februar 2004 abgewiesen. Der BUND bewertete diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts als unverständlich, angesichts der Planungsmängel und da die Landesmesse rücksichtslos gegen Mensch und Natur umgesetzt werden soll.



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