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Windenergie-Anlagen und Landschaftsschutz

Windenergie-Anlagen müssen grundsätzlich mindestens einen halben Kilometer von Siedlungen entfernt stehen. Jede Region kann außerdem in ihren Planungen festlegen, welche Gebiete für Windräder vorgesehen werden sollen und welche nicht. Außerdem können die Städte und Gemeinden einen Flächennutzungsplan aufstellen oder novellieren und darin bestimmen, wo Windenergie-Anlagen gebaut werden dürfen und wo nicht.

Landschaftsschutz kann dabei nur ein<//u> Argument in der Abwägung sein. Schon immer prägte der Mensch massiv seine Umwelt: Straßen, Gewerbegebiete, Großkraftwerke, Funkmasten, Skipisten, Strommasten, Ritterburgen oder Aussichtstürme sind landschaftsprägende Elemente. Es liegt in der Natur der Sache, dass windgünstige Standorte teilweise an besonders exponierten Stellen liegen. Ökonomisch und ökologisch macht es Sinn, genau dort Windräder zu errichten.

Experten gehen davon aus, dass in Baden-Württemberg unter Beachtung strenger Auflagen des Natur- und Umweltschutzes an vielleicht 150 bis 200 Standorten Platz für mindestens weitere 500 moderne Anlagen ist. Damit ist unsere Landschaft keineswegs "verspargelt". Ob ein Windrad ein nicht hinnehmbarer Eingriff ins Landschaftsbild, notwendiges Übel oder majestätisches Bauwerk ist, wird subjektiv sehr unterschiedlich empfunden. Grundsätzlich gilt es zu bedenken: Unser Energiehunger ist groß und wir brauchen in Zukunft viel Strom, der klima-, umwelt- und naturfreundlich produziert wird.



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