Bioenergie: Risiko…
Die Energiewende wird Veränderungen bringen für Natur, Landschaft und Gesellschaft. Auch der Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Biomasse für Strom, Wärme und Treibstoffe. Durch eine verstärkte Nachfrage nach erneuerbarer Energie – und die ebenfalls dringend notwendige Substitution von fossilen durch nachwachsende Rohstoffe im Bereich der stofflichen Nutzung – wird der Intensivierungsdruck im Bereich der Landnutzung tendenziell weiter zunehmen. Dies birgt gerade für die Biodiversität erhebliche Risiken. Diese Belastungen müssen durch die Auswahl geeigneter Standorte und entsprechende Maßnahmen minimiert werden. Langfristig müssen biogene Energieträger ausschließlich aus Nutzungskaskaden und Abfällen kommen (z. B. Klärschlamm, Gülle, Siedlungsabfälle, Alt- und Restholz, Landschaftspflegeaufwüchse, Stroh), da die landwirtschaftliche Fläche vollständig für die nachhaltige ökologische Lebens- und Futtermittelproduktion inklusiver ökologischer Vorrangflächen benötigt wird. Solange die Extensivierung und Umstellung auf ökologischen Anbau noch andauert, kann etwa 15 % der Ackerfläche – mit abnehmender Tendenz - für den Anbau biogener Energieträger genutzt werden. Der Anbau biogener Energieträger muss neben den Anreizen des Erneuerbaren Energien Gesetzes in erster Linie über Vorgaben und Förderprogramme für die Landwirtschaft allgemein geregelt werden, da viele Feldfrüchte wie Mais genauso als Lebens- oder Futtermittel wie zur Energiegewinnung geeignet sind. Auch ein Ausweichen auf importierte Rohstoffe und Energieträger wie Holz, Palmöl, Zuckerrrohr-Ethanol ist nicht nachhaltig, da langjährige Erfahrungen belegen, dass Nachhaltigkeitskriterien (wie beispielsweise der Erhalt von Wäldern und Savannen) beim Anbau in den Herkunftsländern nicht gewährleistet werden können. Außerdem handelt es sich bei den Herkunftsländern in der Regel um Volkswirtschaften, die die produzierte Energie selbst benötigen, um den heimischen Bedarf zu decken und fossile Energieträger zu substituieren.
Mehr Informationen gibt es unter dem Punkt Biomasse.
…und Chance für Landnutzung und Naturschutz
Die Artenvielfalt in Westeuropa wird jedoch nicht nur durch Flächenverbrauch und zunehmende Intensivierung, sondern in starkem Maß auch dadurch gefährdet, dass die Nutzung von Flachland- und Bergmähwiesen, Streuobstwiesen und anderen Grenzertragsstandorten, die für den Erhalt der Biodiversität besonders wichtig sind, aufgegeben wird. Den Risiken beim Ausbau der erneuerbaren Energien stehen somit auch Chancen gegenüber, weil die extensive Landnutzung wieder in Wert gesetzt wird und damit dem „Bauernsterben“ entgegengewirkt werden kann. Zum Erhalt solch traditioneller, aus Naturschutzsicht ausgesprochen hochwertiger Formen der Kulturlandschaft, bietet die energetische Nutzung von Wiesengras Chancen. – Voraussetzungen dafür sind Investitionen in Logistikketten und Innovationen im Bereich immissionsarmer und effizienter Vergasungs- und Verbrennungstechnik. Darüber hinaus können neue Landschaftselemente wie Kurzumtriebsplantagen zur Hackschnitzel- oder Pelleterzeugung können – richtig angelegt – zur Bereicherung der Kulturlandschaft beitragen.
Naturschutz- und Klimaschutzargumente nicht gegeneinander ausspielen!
In der Auseinandersetzung um die erneuerbaren Energien, so etwa beim Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg, wird vielfach mit aus der Luft gegriffenen Zahlen und Halbwahrheiten argumentiert und in ideologischer Weise Stimmung gegen diese im Grundsatz umweltfreundliche Form der Stromgewinnung gemacht. Im Vergleich zu der erschreckenden Zahl von Tieren, die jedes Jahr etwa durch den Straßenverkehr, Glasfassaden oder den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft zu Tode kommen, sind die Verluste durch Windkraftanlagen bislang zahlenmäßig weniger ausschlaggebend. Dennoch müssen Standorte natürlich auf erhebliche Beeinträchtigungen von Populationen besonders oder streng geschützter Tierarten wie Fledermäuse oder Vögel geprüft werden. Beim Schutzgut Landschaftsbild dürfen Windräder dürfen keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als bei anderen technischen Anlagen wie Straßen, Überlandleitungen oder Mobilfunkmasten.
Naturschutz braucht Klimaschutz
Die beim Ausbau der erneuerbaren Energien unvermeidbaren Eingriffe müssen auch vor dem Hintergrund bewertet werden, dass die durch die bisherige Energiepolitik maßgeblich verursachte Klimaveränderung die Biodiversität negativ beeinflusst und zukünftig noch viel stärker beeinträchtigen wird. Insofern ist Klimaschutz durch Energieeinsparung und Substitution fossiler Energien durch klimagasarm erzeugte erneuerbare Energien ein dringend notwendiger und sehr wesentlicher Beitrag zu einem umfassenden und langfristig gedachten Naturschutz. Angesichts dessen ist es notwendig, den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, gleichzeitig aber an ihrer ökologischen Optimierung zu arbeiten. Genauso notwendig ist die Ausweisung von Rückzugsgebieten und Wanderkorridoren für Tier- und Pflanzenarten, die vom Menschen möglichst wenig beeinflusst sein sollten. Die Versöhnung beider Ziele, nämlich einer nachhaltigen Energieversorgung und der Sicherung der biologischen Vielfalt, wird dann gelingen, wenn der Energieverbrauch deutlich und nachhaltig sinkt und die Nutzung der Erneuerbaren Energien, insbesondere auch die Nutzung der Biomasse, mit klaren ökologischen Rahmenbedingungen verknüpft wird.