Schon geringe Feldstärken in Frequenzbereichen, die vom Organismus zur Steuerung von Körperfunktionen verwendet werden, können von gesundheitlicher Relevanz sein. Auch bei nicht ionisierender Strahlung scheint es keine unbedenkliche Dosis für alle Organismen zu geben.
Die baubiologische Praxis, ärztliche Beobachtung und unabhängige Studien liefern zahlreiche Hinweise für erhebliche gesundheitliche Risiken: im Zusammenhang mit Mobilfunk wurden Störungen der Hirnfunktionen, der Fruchtbarkeit, der Immunabwehr; eine erhöhte Krebsrate, sowie Öffnung der Blut-Hirn-Schranke mit erhöhter Durchlässigkeit für Schadstoffe berichtet.
Erfahrungen in anderen Risikobereichen (Asbest, Feinstaub, Holzschutzmittel, Rauchen) lassen befürchten, dass langfristige Risiken zugunsten kurzfristiger Vorteile vernachlässigt werden. Die hohen deutschen Grenzwerte schützen Firmen mehr als die betroffenen, oft schon erkrankten BürgerInnen. Insbesondere Ungeborene, Kinder und Jugendliche, Kranke und Ältere sind gefährdet. Viele Krankheiten durch Umweltbelastungen entstehen multifaktoriell, die Symptome sind unspezifisch, so dass Mobilfunk als einzige Schadensursache kaum nachzuweisen ist. Langfristige Schäden trägt die Solidargemeinschaft über Kranken- und Rentenversicherungen.
In Anlehnung an die Vorschläge zahlreicher Fachleute fordern wir zum vorsorglichen Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger:
- Absenken der Grenzwerte auf den "Salzburger Vorsorgewert". Einschränkungen im Mobilfunk sind nicht zu befürchten: Mobile Kommunikation ist primär im Freien und in Notsituationen wichtig. Höhere Signalstärken sind ausschließlich für die Nutzung innerhalb von Gebäuden erforderlich. In Gebäuden sollte deswegen über Kabel und DSL eine schnelle Datenübertragung, v. a. auf dem Land gewährleistet werden. Wenn gewünscht, können an Gebäuden Repeater (Reflektorantennen) angebracht werden, um die Mobilfunksignale gezielt in Innenräume zu leiten. Der Salzburger Grenzwert für Innenräume ist geeignet, Personen, v. a. Kinder und Jugendliche vor unfreiwilliger Bestrahlung zu schützen.
- Keine Zulassung von häuslicher Schnurlostechnologie
(DECT, W-LAN, Bluetooth) wenn die Strahlenbelastung nicht auf die tatsächliche Nutzungsdauer beschränkt bleibt (wie bei älteren CT1+-Schnurlostelefonen). - Änderung der Bauordnungen für Mobilfunkanlagen.
Die Öffentliche Hand hat gegenwärtig keinen Einfluss auf die Errichtung von Mobilfunkanlagen. Die gegenwärtige Praxis räumt den Netzbetreibern somit mehr Rechte ein als den Betroffenen. Kommunen, Kirchengemeinden und Privatvermieter sehen sich inzwischen massiver Kritik der Bevölkerung ausgesetzt, wenn sie Liegenschaften für die Errichtung von Mobilfunkeinrichtungen zur Verfügung stellen. Immobilienwerte sinken in der Umgebung von Mobilfunkantennen. Oft haben sich die Betreiber das Recht vorbehalten, installierte Anlagen zu erweitern und auszubauen. Es gibt keine Versicherungen für Mobilfunkanlagen. Politische Schäden und langfristige Krankheitsfolgekosten übersteigen auch hier den kurzfristigen wirtschaftlichen Nutzen.