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Artenschutz braucht Biotopverbund

Apollofalter, Feldhamster und Schachblume: Das sind nur drei der Arten, die in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht sind. Mittlerweile ist hier jede dritte Tier- und Pflanzenart ist in ihrem Bestand gefährdet - bei den Säugetieren sind es sogar zwei Drittel. Auch zwei Drittel der Lebensräume, Biotoptypen wie Alleen, Bruchwälder, Streu- und Nasswiesen, sind in Gefahr. Dabei hatten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 2001 verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Dieses Ziel haben Deutschland und Baden-Württemberg jedoch weit verfehlt, wie auch Bundes- und Landesregierung zugegeben haben.

Einer der wichtigsten Gründe für den Artenverlust liegt darin, dass viele der Lebensräume von Straßen und Siedlungen zerschnitten sind oder land- und forstwirtschaftlich intensiv genutzt werden. Doch wertvolle Biotope verlieren nicht nur an Fläche, sie werden oft in voneinander getrennte Biotop-Inseln geteilt. Oft sind diese Inseln für das Überleben einer Population viel zu klein. Die einzelnen Tiere können weder wandern noch sich ausbreiten, das erschwert den Austausch der Gene zwischen verschiedenen Teilpopulationen. Die Folge: Die genetische Verarmung gefährdet das Überleben der Arten weiter. Viele Tiere sind zudem auf die enge Verzahnung verschiedener Lebensräume angewiesen, die durch die Verinselung nun nicht mehr zur Verfügung steht. Studien belegen, dass durch die Ausweisung einzelner, getrennter Schutzgebiete - wie Nationalparks - nur zirka 30 bis 40 Prozent der schützenswerten, seltenen Arten erhalten werden können.

Verbindende Elemente

Für die anderen Arten ist es unbedingt nötig, Verbindungen zwischen den Lebensräumen zu schaffen - den so genannten Biotopverbund. Verbindende Elemente können dabei Feldgehölze und Hecken in der ausgeräumten Agrarlandschaft sein, aber auch intakte Auenlebensräumen an den Flüssen und Ackerrandstreifen. 2007 hat die Bundesregierung die "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" verabschiedet. Ein Ziel: "Bis 2010 besitzt Deutschland auf zehn Prozent der Landesfläche ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope. Dieses Netz ist geeignet, die Lebensräume der wildlebenden Arten dauerhaft zu sichern und ist integraler Bestandteil eines europäischen Biotopverbunds."

Seit 2005 ist der Biotopverbund nun auch im Landesnaturschutzgesetz in Baden-Württemberg verankert. Aber bisher ist in der Fläche kaum etwas geschehen. Denn die baden-württembergische Landesregierung hat viel zu wenig für die Umsetzung des Biotopverbunds getan: Planungen sind nur in Ansätzen vorhanden und eine Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern gibt es bisher nicht. Das Land macht keine Angaben darüber, wie groß der Anteil des Biotopverbunds an der Landesfläche sein wird und wie es die Flächen dauerhaft sichern will - kurzum: der Planungs- und Umsetzungsstand im Land ist völlig unzureichend.

Forderungen an die Politik

Bereits bestehende kommunale Biotopvernetzungskonzepte sind wieder in Schubladen verschwunden, weil Geld und Personal für ihre Umsetzung fehlen. Hier ist nach Ansicht des BUND die Landesregierung in der Pflicht:

  • Sie muss Mittel und Personal zur Verfügung stellen, damit die bedrohten Arten die Rückzugsräume, Flucht- und Wandermöglichkeiten bekommen, die sie zu ihrem Überleben brauchen. Mit 30 Millionen Euro pro Jahr im Landeshaushalt sind Naturschutz und Landschaftspflege hoffnungslos unterfinanziert und der Biotopverbund nicht umsetzbar. Der BUND fordert, dass die Planung und Umsetzung des Biotopverbunds abgestimmt werden mit den Maßnahmen für das Schutzgebietssystem der Europäischen Union "NATURA 2000". Dazu sind nach Schätzungen des BUND - ohne Berücksichtigung anderer Naturschutzaufgaben - rund 8 Millionen Euro jährlich und mindestens je eine Personalstellen bei den vier Regierungspräsidien und zwei bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg notwendig.
  • Das Land sollte bis spätestens 2012 eine Planung für den landesweiten Biotopverbund vorlegen, die mit den Naturschutzverbänden, aber auch den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt wird. Anschließend wird der landesweite Biotopverbund von Kabinett und Landtag beschlossen und geht in die Umsetzung, die in der rechtlichen Sicherung einerseits und der Managementplanung andererseits besteht.
  • Der Biotopverbund wird flächenscharf (analog zu den Natura 2000-Gebieten) ausgewiesen und alle zugehörigen Flächen werden in einem öffentlichen Register sowie in Kartendarstellungen dokumentiert.
  • Der Biotopverbund braucht eine dauerhafte rechtliche Sicherung in der Fläche. Nach Bundesnaturschutzgesetz können die Kern- und Verbindungsflächen des Biotopverbunds wie auch seine Verbindungselemente nach Naturschutzgesetz als geschützte Fläche ausgewiesen werden (zum Beispiel als Naturschutzgebiet) oder auch durch planungsrechtliche Festlegungen und langfristige vertragliche Vereinbarungen gesichert werden. Aus der Erfahrung mit den Natura 2000-Gebieten, bei denen das Land bisher ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen mit den Landnutzern setzt und damit häufig Konflikte mit der Natura 2000-Zielsetzung verursacht, fordert der BUND die Unterschutzstellung oder grundbuchliche Sicherung der Flächen für den Naturschutz überall dort, wo es keine lange Tradition der Zusammenarbeit der Landnutzer mit den Naturschutzbehörden gibt.
  • Neben der rechtlichen Sicherung der meisten Biotopverbundflächen muss der Biotopverbund auch in alle relevanten Planungen auf Landes-, Regierungsbezirks- und Kommunalebene mit Vorrangcharakter aufgenommen beziehungsweise integriert werden. Dies gilt beispielsweise für den Landesentwicklungsplan, den Generalverkehrsplan, die Regionalpläne und die Flächennutzungsplanung der Kommunen.
  • Der Generalwildwegeplan, der die gefährlichsten Konfliktbereiche zwischen Wildwegen und Straßen entschärfen und Wanderungsbewegungen von waldgebundenen Tierarten ermöglichen soll, muss in die Biotopverbundplanung integriert werden.
  • Die Kommunen beteiligen sich an der Umsetzung des Biotopverbunds auf lokaler Ebene. In jedem Landkreis sollen mindestens zehn Prozent der Fläche direkt für den Biotopverbund oder für andere Naturschutzaufgaben gewidmet werden. Kommunale Naturschutzstrategien (Landschafts- und Flächennutzungspläne, Biotopvernetzungs-, Mindestflurkonzeptionen etc.) müssen mit dem landesweiten Biotopverbund abgeglichen und umgesetzt werden. Mit Hilfe beispielsweise von Flurbereinigungsverfahren und Ökokontomaßnahmen sollen die Kommunen verstärkt Verbindungselemente, insbesondere Gewässerrandstreifen, ins Eigentum übernehmen und damit dauerhaft sichern.


Foto: eyewire, Fotalia.com
Foto: Swetlana Wall, Foalia.com
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