Die Europäische Wildkatze ist wegen ihrer ökologischen, ästhetischen, kulturellen, erzieherischen und wissenschaftlichen Bedeutung ein wesentliches Element des europäischen Naturerbes. Die Bundesrepublik hat sich durch die Unterzeichnung der Berner Konvention 1985 dazu verpflichtet, dieses Naturerbe zu bewahren bzw. zerstörte Naturelemente wiederherzustellen. Ähnliche Zielvorgaben hat auch das System NATURA 2000. Dieses schreibt vor, dass das ursprüngliche Verbreitungsgebiet der Wildkatze zu rekonstruieren ist, soweit es heute noch als Lebensraum geeignet ist. Dabei dient die Europäische Wildkatze als Indikatorart für einen funktionsfähigen Biotopverbund.