7. Wir schlagen eine Betreuungs- und Kommunikationsstrategie vor, die aus folgenden Bausteinen besteht:
- Biber-Telefon bei den Biber-Beauftragten der Regierungspräsidien.
- Regionale Biber-Informationsveranstaltungen mit starkem Motivationscharakter.
- Zielgruppen-orientierte schriftliche Hinweise für konkrete Fälle.
- Vor-Ort-Beratung.
- Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung.
8. Gute Ideen, wie Konflikten im Zusammenhang mit Biber-Vorkommen vorbeugend und helfend begegnet werden kann, gibt es mittlerweile viele, sowohl aus Baden-Württemberg als auch aus anderen Ländern. Es wird empfohlen, diese sowohl bei den genannten Veranstaltungen als auch schriftlich, für bestimmte Zielgruppen aufbereitet, zu verbreiten. Die Erfahrung zeigt, dass jeder Fall bisher ein Einzelfall ist, die Umsetzung von Maßnahmen bedarf guter fachlicher Kenntnisse.
9. Eine Schadensersatzpflicht des Staates bei Schäden im Zusammenhang mit dem Vorkommen des Bibers besteht nicht. Bei Biber-Schäden soll kein Fonds vorgehalten und kein grundsätzlicher Ausgleich angeboten, aber Hilfen in Einzelfällen geprüft werden.
10. Ziel der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit etwa in Form von Vorträgen, Arbeit mit Pressebeiträgen, Sendungen in Funk und Fernsehen, Exkursionen, Ausstellungen etc. sollte es sein, Informationen zum Biber bekannt zu machen, um dadurch Akzeptanz und Motivation zum Schutz des Bibers zu erzeugen.