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Der BUND empfiehlt:

Biber, Bild: Pixelio.de

1. Eine landesweite Biber-Strategie muss vorbeugende Maßnahmen entwickeln, um Konflikte und Gefahren zu vermeiden.

2. Uferrandstreifen und Ufergrundstücke sind sowohl für den Schutz des Bibers als auch für die Vermeidung von Konflikten von zentraler Bedeutung, weil der Biber dort am meisten aktiv ist. Ihr Kauf bzw. ihre Sicherung in Biber-Gebieten oder in Gebieten, wo er in den kommenden Jahren zu erwarten ist, ist ein wichtiges Ziel der Biber-Strategie für Baden-Württemberg. Dabei spielen die Ämter für Flurneuordnung, die Gewässerdirektionen, die Staatlichen Liegenschaftsämter und die Regierungspräsidien eine wichtige Rolle. Verschiedene Landestöpfe, die Flurneuordnung sowie Ausgleichsmaßnahmen können dabei genutzt werden.

3. Die Beseitigung oder Entschärfung von Gefahrenschwerpunkten bzw. Barrieren sowie die Renaturierung weiterer Ufer ist eine weitere wichtige Aufgabe des Biber-Schutzes. Vor allem bei der Auswahl von Ausgleichsmaßnahmen sollte auf diese Punkte geachtet werden.

4. Bestandserhebungen sowie eine Defizit-Kartierung der Biotope in Biber-Schwerpunktgebieten und die rasche Bereitstellung der Gewässerstrukturgütekarte sind als Arbeitsgrundlage empfehlenswert.

5. Der BUND empfiehlt die Überprüfung bzw. Änderung der Praxis der Bisamjagd als wichtiges Ziel, um die Jungen- und Nachwuchssterblichkeit beim Biber zu verringern und damit die Bestände zu stabilisieren.

6. Als wichtige Akteure bei der Betreuung der Biber vor Ort schlagen wir aufgrund der bisherigen Erfahrungen vor:

  • Die "hauptamtlichen" Biberbeauftragten (Werkvertragnehmer/-in) bei den Regierungspräsidien Stuttgart, Freiburg und Tübingen.
  • Die Fachmitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden sowie die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten.
  • Mitglieder bereits bestehender regionaler Facharbeitskreise an Flüssen.
  • Sowie Multiplikatoren aus Fischerei-, Jagd- und Naturschutzverbänden.
Biberschaden, Bild: Pixelio.de

7. Wir schlagen eine Betreuungs- und Kommunikationsstrategie vor, die aus folgenden Bausteinen besteht:

  • Biber-Telefon bei den Biber-Beauftragten der Regierungspräsidien.
  • Regionale Biber-Informationsveranstaltungen mit starkem Motivationscharakter.
  • Zielgruppen-orientierte schriftliche Hinweise für konkrete Fälle.
  • Vor-Ort-Beratung.
  • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung.

8. Gute Ideen, wie Konflikten im Zusammenhang mit Biber-Vorkommen vorbeugend und helfend begegnet werden kann, gibt es mittlerweile viele, sowohl aus Baden-Württemberg als auch aus anderen Ländern. Es wird empfohlen, diese sowohl bei den genannten Veranstaltungen als auch schriftlich, für bestimmte Zielgruppen aufbereitet, zu verbreiten. Die Erfahrung zeigt, dass jeder Fall bisher ein Einzelfall ist, die Umsetzung von Maßnahmen bedarf guter fachlicher Kenntnisse.

9. Eine Schadensersatzpflicht des Staates bei Schäden im Zusammenhang mit dem Vorkommen des Bibers besteht nicht. Bei Biber-Schäden soll kein Fonds vorgehalten und kein grundsätzlicher Ausgleich angeboten, aber Hilfen in Einzelfällen geprüft werden.

10. Ziel der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit etwa in Form von Vorträgen, Arbeit mit Pressebeiträgen, Sendungen in Funk und Fernsehen, Exkursionen, Ausstellungen etc. sollte es sein, Informationen zum Biber bekannt zu machen, um dadurch Akzeptanz und Motivation zum Schutz des Bibers zu erzeugen.



Ihre Ansprechpartnerin:

Christine Fabricius
Fon 0711 620306-14
christine.fabricius@bund.net

Ihre Spende hilft: Stichwort "Wildkatze"

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