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Zustiftung

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Kapitalstock der Momo-Stiftung. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer jährlichen Einkünfte sind bei einer Zustiftung steuerlich wirksam. Zudem können Sie bis zu einer Million Euro innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Wenn Sie die Momo-Stiftung in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken oder Sie als Erbin einsetzen, fallen keine Erbschaftssteuern an.

 

Stiftungsfonds

Mit einem Stiftungsfonds stiften Sie unter dem Dach der Momo-Stiftung in einen separat geführten Kapitalstock. Der Stiftungsfonds kann einen von Ihnen gewählten Namen tragen. Sie können festlegen, welche Förderzwecke aus den Erträgen Ihres Fonds erfüllt werden sollen. Die Förderzwecke müssen jedoch mit dem Stiftungszweck der Momo-Stiftung übereinstimmen.

Momo-Stiftung des BUND Baden-Württemberg für Kinder, Umwelt und Gesundheit

Konto-Nr. 4248688 Sparkasse Singen-Radolfzell BLZ 692 500 35



Ihre Ansprechpartnerin

Barbara Amann
Fon 07732 7462
info@momo-stiftung.de

Ihre Spende:

Mädchen auf Wiese, Bild: photocase (c) kbumm

Sparkasse Singen-Radolfzell
Nr. 4248688 * BLZ 692 500 35


Jahresbericht 2010

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