Nach über zehn Jahren Planung ist Anfang 2005 für den ersten Bauabschnitt der Planfeststellungsbeschluss ergangen. Deshalb hat der BUND die Notbremse gezogen und beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Anfang April 2006 hat der VGH die Klage des BUND sowie die zweier Privatpersonen abgewiesen. Der BUND zeigt sich über das Urteil empört, da der Deutschen Bahn vom Gericht ein nicht gerechtfertigter Vertrauensvorschuss und Ermessensspielraum eingeräumt wurde. (Pressemitteilung vom 06.04.2006)
Ungeachtet der möglichen weiteren rechtlichen Schritte wird der BUND die politische Auseinandersetzung gegen das Prestigeprojekt der Landesregierung intensivieren. Ziel des BUND ist die Verhinderung des "Milliardengrabes" Kellerbahnhof und die kostengünstige, zukunftssichere Modernisierung des bestehenden Kopfbahnhofes.
Im Folgenden informieren wir über die Hintergründe des Prestigeprojektes und über die Alternativen des BUND.