BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Neues Gentechnik-Gesetz verabschiedet

Maisfeld, Bild: Pixelio.de

Die große Koalition in Berlin hat vor, das Gentechnik-Gesetz (GenTG) zu novellieren, um Hindernisse für die Agrargentechnik aus dem Weg zu räumen.

Ende Juli 2007 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der jetzt im Bundesrat und im Bundestag und im Bundesrat behandelt wird

Beim Eckpunktepapier der federführenden Ministerien und beim Referentenentwurf vom Frühjahr 2007 hatten wir in erster Linie folgende Punkte kritisiert:

  • Wissenschaftliche Versuche mit genveränderten Organismen sollen von der Haftung freigestellt werden, sofern die Schäden über direkt benachbarte Felder hinausgehen,
  • Die Haftung nach dem Verursacherprinzip soll nur noch bei Kontaminationen oberhalb des Kennzeichnungs-Grenzwerts von 0,9 % gelten, geringere Kontaminationen gelten nicht mehr als Schaden
  • Das öffentlich zugängliche Standortregister soll nur noch die Gemeinden nennen, nicht mehr die Flurstücke, auf denen genmanipulierte Pflanzen angebaut werden,
  • Die Sicherheitsabstände sind noch umstritten: Das Landwirtschaftsministerium will 150 m, das Forschungsministerium 50 m. Beides ist nach Auffassung des BUND viel zu wenig. Außerdem sollen freiwillig geringere Abstände vereinbart werden können.

Im Januar 2008 hat der Bundestag das neue Gentechnikgesetz verabschiedet. In zwei wichtigen Punkten hatten wir Erfolg:

  1. Die Haftung nach dem Verursacherprinzip bleibt erhalten unabhängig von Schwellenwerten – allerdings haben die Opfer die Beweislast
  2. das öffentliche flurstücksgenaue Standortregister bleibt erhalten.
Rapsblüte, Bild: Pixelio.de

Trotzdem ist zu befürchten, dass das neue Gentechnikgesetz der schleichenden flächendeckenden Kontamination mit genveränderten Organismen Vorschub leistet. Gravierende Kritikpunkte bleiben

  • die Möglichkeit, aufgrund privater Vereinbarungen auf Koexistenzmaßnahmen wie Sicherheitsabstände zu verzichten,
  • massive Erleichterungen für die Forschung,
  • die Wiedereinführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für Freisetzungen genmanipulierter Organismen, mit dem zu einmal genehmigten Freisetzungen beliebig viele weitere Standorte nachgemeldet werden können, ohne dass ein öffentliches Genehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Der BUND-Bundesverband hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Wir haben die unterschiedlichen Parteipositionen für Sie ausgewertet.

Auf Drängen der SPD hat der Bundestag gleichzeitig mit dem Gentechnikgesetz eine Regelung verabschiedet, die die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" erleichtert. Diese trat am 1. Mai 2008 in Kraft. Der BUND erwartet, dass diese Kennzeichnung von Erzeugern und Verbrauchern angenommen wird und dass sie eine Chance für gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte bietet, sich positiv vom Weltmarkt abzuheben.<//font>

Ansprechpartner in Baden-Württemberg:

Gottfried May-Stürmer
Landwirtschaftsreferent
BUND-Landesgeschäftsstelle Stuttgart
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
Fon 0711 620306-14
Fax 0711 620306-77
Gottfried.May-Stuermer@bund.net

Quelle: http://www.bund-bawue.de/themen-projekte/gentechnik/gentechnik-gesetz/